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Atomgesetz (Schweiz)
Das Bundesgesetz vom 23. Dezember 1959 über die friedliche Verwendung der Atomenergie, kurz Atomgesetz (AtG) wurde am gleichen Tag wie das bundesdeutsche Atomgesetz beschlossen und regelte seit Inkrafttreten am 1. Juli 1960 auch ähnliche Materie. Weiteres empfehlenswertes FachwissenNachdem mehrere Abschnitte gestrichen und in andere Erlasse ausgelagert wurden, regelte das Atomgesetz bis zur Aufhebung im Kernenergiegesetz im Wesentlichen nur noch die Bewilligungen für nukleartechnische Anlagen. Gemäss Artikel 4 AtG bedurften zwingend einer Bewilligung des Bundes
Das AtG ist vollständig aufgehoben und durch das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG, SR 732.1) ersetzt worden, welches am 1. Februar 2005 in Kraft trat.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Atomgesetz_(Schweiz) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |