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AtompolitikUnter Atompolitik versteht man
Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Entwicklung als eigenständiger PolitikbereichDie Herausbildung der Atompolitik als ein eigenständiger Politikbereich war eng verknüpft mit der Wirkung der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki und deren Wahrnehmung insbesondere in der amerikanische Politik und Öffentlichkeit. In Reaktion darauf begann in den 1950er Jahren die US-Regierung mit der Förderung der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Ein zweiter Impuls ergab sich in den 1970er Jahren als Reaktion auf die sich drastisch verschärfenden Umweltprobleme und dem Bekanntwerden insbesondere von verschleierten Stör- und Unfällen in kerntechnischen Anlagen. Motor dafür waren soziale Bewegungen wie die Umweltbewegung und die Anti-Atomkraft-Bewegung. Die deutsche AtompolitikMit der Wiedererlangung der Souveränität 1955 war die Bundesrepublik Deutschland bemüht mit einer eigenständigen Atompolitik, aber eingebettet in die Europäische Einigungspolitik, an den Bestrebungen zur friedlichen Nutzung der Atomkraft teilzuhaben. Bis zum Regierungswechsel 1998 vertraten die Bundesregierungen die Auffassung, dass die Atomenergie-Nutzung zu fördern sei. Seit 1998 wird der langfristige Ausstieg aus der nuklearen Energieversorgung in der BRD verfolgt.
GeschichteUS-Präsident Eisenhower hatte im Dezember 1953 zu seinem Amtsantritt das Schlagwort „Atoms for peace“ geprägt. Dezember 1954 stimmte die Französische Nationalversammlung der Ratifizierung der Pariser Verträge, damit der Wiederherstellung der deutschen Souveränität, der Gründung der WEU und der Aufnahme in den Brüsseler Pakt zu. Ab dem 5. Mai 1955 war die BRD souverän und sie konnte mit in die Reaktorforschung einsteigen. Institutionelle VerankerungIm Oktober 1955 wurde Franz Josef Strauß erster Bonner Atomminister und am 26. Januar 1956 trat unter seinem Vorsitz zum ersten Mal die Atomkommission bestehend aus Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Der Minister berief die Mitglieder, die Kommission hatte laut Satzung mindestens zweimal jährlich zu tagen, die Sitzungen waren satzungsgemäß nicht öffentlich. Es wurden fünf Fachkomissionen gegründet. Die Kommission Nr.2 für Forschung und Nachwuchs konstituierte sich in der Sitzung vom 3. Mai 1956 und wurde geleitet von Werner Heisenberg. Satzungsgemäß hatte die Kommission „die Aufgabe, den Bundesminister für Atomfragen in allen wesentlichen Angelegenheiten zu beraten, die mit der Erforschung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zusammenhängen“. Aus der Atomkommission hervorgegangen ist als beratende Institution die Strahlenschutzkommission. Zusammen mit der Reaktorsicherheitskommission und dem Kerntechnischen Ausschuss unterstützen sie das Bundesamt für Strahlenschutz als Aufsichtsbehörde. Das verantwortliche Ministerium ist das Bundesumweltministerium. Europäisierung der deutschen AtompolitikSehr schnell war mit Unterzeichnung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft am 25. März 1957 in Rom durch Frankreich, Italien, den Benelux-Staaten und Deutschland (EURATOM) die Deutsche Atompolitik europäisiert. Bis heute werden Fördermittel für die Erforschung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke in den EU-Haushalt eingestellt. Für die Durchführung des siebten Rahmenprogramms im Zeitraum 2007–2011 stehen nach Angaben der EU-Kommission Mittel in Höhe von insgesamt 3092 Mio. EUR zur Verfügung. |
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