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BefähigungsscheinDer Befähigungsschein ist ein amtliches Dokument, das den Inhaber zum Umgang, Verkehr und zur Einfuhr mit und von explosionsgefährlichen Stoffen berechtigt. Weiteres empfehlenswertes FachwissenDer Befähigungsschein wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen nach dem SprengG erfüllt sind:
Um den Befähigungsschein zu erhalten, ist laut Gesetz der Nachweis der Fachkunde nötig. Den Nachweis der Fachkunde hat erbracht, wer an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang erfolgreich teilgenommen und eine Prüfung vor der zuständigen Behörde bestanden hat. Den Nachweis der Fachkunde hat auch erbracht, wer eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit ausgeübt hat oder eine Ausbildung an einer Hochschule, einer Fachhochschule oder einer Technikerschule abgeschlossen und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit ausgeübt hat, sofern die Tätigkeit und die Ausbildung geeignet waren, die erforderliche Fachkunde zu vermitteln. Dies gilt nicht für das Ausüben von Sprengarbeiten und für Tätigkeiten in der Kampfmittelbeseitigung. Im Sprengstoffgesetz sind die Rahmenbedingungen für die Erlangung eines Befähigungsscheines festgelegt, so zum Beispiel:
Gesetzestext des Sprengstoffgesetzes
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Befähigungsschein aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |