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Blindprobe



Unter einer Blindprobe versteht man im Bereich der qualitativen chemischen Analyse ein Vorgehen, das die Funktionsfähigkeit der gewählten Nachweismethode sicherstellen soll. Man unterscheidet dabei zwei verschiedene Vorgehensweisen:

Bei der positiven Blindprobe wird die nachzuweisende Substanz dem Analysegemisch zugesetzt. Daher muss die Nachweisreaktion eintreten. Tritt in diesem Fall die Nachweisreaktion (im Allgemeinen ein Niederschlag oder eine Farbreaktion) nicht ein, ist der Test unzuverlässig, weil entweder die Reagenzien überaltert sind oder weil das zu analysierende Gemisch die Nachweisreaktion hemmende Komponenten enthält.

Bei der negativen Blindprobe werden nur die Reagenzien der Nachweisprozedur unterworfen, ohne die zu untersuchende Substanz hinzuzufügen. In diesem Fall muss die Reaktion negativ sein, das heißt, die typische Reaktion darf nicht stattfinden, da ja die entsprechende Substanz nicht enthalten ist. Tritt die Reaktion doch ein, so sind die Reagenzien verunreinigt und für diesen Nachweis unbrauchbar oder es liegt ein systematischer Verfahrensfehler vor.

  • Die positive Blindprobe stellt sicher, dass die gesuchte Substanz gefunden wird, wenn sie vorhanden ist.
  • Die negative Blindprobe stellt sicher, dass die Substanz nicht gefunden wird, wenn sie nicht vorhanden ist.
  • Die doppelte Blindprobe, also sowohl die positive als auch die negative zusammen, stellen die Zuverlässigkeit des angewandten Verfahrens für den vorliegenden Fall sicher.
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Blindprobe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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