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Bodenschatz



Bodenschätze sind nutzbare Rohstoffe, die in der Erdkruste auf natürliche Weise angereichert sind.

Zu den Bodenschätzen zählen Minerale, Gesteine und Grundwasser sowie fossile Energieträger wie Erdöl, Erdgas und Kohle.

Kommen sie in konzentrierter Form vor, so dass sie industriell ausgebeutet werden können, spricht man von Lagerstätten.

Recht in Deutschland

Das Recht, über Bodenschätze zu verfügen, sie auszubeuten und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten sind im Bundesberggesetz geregelt. Das BBergG unterscheidet zwischen bergfreien und bodeneigenen Bodenschätzen. Bodeneigene Bodenschätze gehören zu dem Grundstück, unter dem sie sich befinden, gehören also zum Eigentum des Grundstückseigentümers. Dazu gehören beispielsweise verschiedene Gesteinsarten, Sande und Tone. Die meisten Erze, gediegene Metalle, fossile Brennstoffe und ebenso Erdwärme sind jedoch bergfreie Bodenschätze, die dem darüberliegenden Grundstück nicht zugeordnet sind. Das Eigentum an diesen Bodenschätzen wird durch ihre Aufsuchung erworben, wenn der Aufsuchende über eine Bewilligung nach BBergG verfügt. Weiterhin wird die aufsuchende Person Eigentümer des dafür angelegten Bergwerks. Eine Bewilligung zum Aufsuchen und Gewinnen von Bodenschätzen eröffnet auch die Möglichkeit, Eigentümer von Grundstücken, die darüber liegen, zu enteignen um ein Aufsuchen der Bodenschätze zu ermöglichen.

Besonderheit im Deutschen Recht

Der Besitzer eines Grundstückes "besitzt" den Grund quasi nur bis zu einer Tiefe von 1,2m bis 2m (je nach Bundesland). Alle Bodenschätze darunter gehören dem Staat und es wird eine Konzession zum Abbau benötigt! In ähnlicher Form ist dies auch in anderen Industrieländern so anzutreffen.

Siehe auch: Bergrecht

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bodenschatz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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