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Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies ÖsterreichDas Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich ist ein österreichisches Verfassungsgesetz, das die Nutzung von Kernkraft zur Energiegewinnung und den Bau entsprechender Anlagen verbietet. Weiteres empfehlenswertes FachwissenSein Ursprung geht auf die Volksabstimmung 1978 gegen die Inbetriebnahme des bereits fertiggestellten Kernkraftwerks Zwentendorf unter dem Bundeskanzler Bruno Kreisky zurück. So wurde noch im Dezember 1978 ein einfaches Gesetz – das Atomsperrgesetz – beschlossen. Befürworter des Gesetzes bekamen Rückenwind nach dem Reaktorunfall Three Miles Island. Viele Gegner wurden aber 1986 beim Reaktorunglück Tschernobyl überzeugt. 1997 gab es ein „Volksbegehren für ein Atomfreies Österreich“, das von den Bürgerlichen Grünen Österreichs (BGÖ) getragen wurde und 248.787 gültige Unterschriften = 4,34 Prozent erzielte. Sein Text wurde fast wörtlich in das spätere Bundesverfassungsgesetz übernommen. 1999 wurde das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich einstimmig im Parlament beschlossen. Es besagt in fünf Paragraphen folgendes:
Auf Grund des Gesetzes ist das Kernkraftwerk Zwentendorf niemals in Betrieb gegangen.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bundesverfassungsgesetz_für_ein_atomfreies_Österreich aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |