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Castor (Kerntechnik)
Castor ist die Abkürzung (Akronym) für "cask for storage and transport of radioactive material", also "Behälter für Lagerung und Transport radioaktiven Materials", und in diesem Zusammenhang ein international geschützter Markenname. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Über die BehälterCastor-Behälter sind Spezialbehälter zur Lagerung und zum Transport hochradioaktiver Materialien, zum Beispiel von Brennelementen oder hochradioaktiven Abfallprodukten ("Glaskokillen") aus der Wiederaufarbeitung. Genau genommen bezeichnet Castor nur eine bestimmte Behälterfamilie und ist ein international geschütztes Warenzeichen der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Wort jedoch auch als Synonym für Brennelementbehälter verwendet. Für die Lagerung von abgebrannten Brennelementen werden heute meist die Typen CASTOR® V/19 (für 19 Brennelemente aus Druckwasserreaktoren) oder CASTOR® V/52 (für 52 Brennelemente aus Siedewasserreaktoren) verwendet. Beide Typen können etwa 10 Tonnen Schwermetall aufnehmen. Bereits zurück gelieferte hochradioaktive Glaskokillen aus der Wiederaufarbeitung wurden bisher in Behältern vom Typ CASTOR® HAW 20/28 CG transportiert und gelagert. Die genannten Behälter sind etwa 6 m lang und haben einen Durchmesser von rund 2,50 m, wobei die Wand 45 cm dick ist. Im leeren Zustand haben die Behälter ein Gewicht von rund 120 Tonnen. Hauptbestandteil der Castor-Behälter ist Gusseisen mit Kugelgraphit. Die Sicherheit und Eignung von Castor- und anderen Lagerungs- und Transportbehältern für radioaktives Material wird regelmäßig auch bei dem internationalen Symposium PATRAM debattiert. Sicherheitsbestimmungen für Castor-BehälterCastor-Behälter sind so genannte Typ-B-Verpackungen. Die Anforderungen an die Castorbehälter entsprechen in Deutschland den Empfehlungen der IAEA. Behälter müssten danach folgenden Unfallszenarien widerstehen:
Zum Nachweis genügt die rechnerische Beweisführung oder der Test eines (maßstäblichen) Modells. Die ersten drei Unfallszenarien könnten nacheinander am selben (maßstäblichen) Modell durchgeführt werden. Der Behälter muss nicht völlig unbeschädigt bleiben, sondern die abschirmende Wirkung des Behälters darf sich durch die Belastung maximal um den Faktor 100 verschlechtern (auf 10 mSv/h (Millisievert pro Stunde in 1 m Entfernung)). Der Fall aus 9 m Höhe führt dazu, dass die Geschwindigkeit der Behälter beim Auftreffen auf die Oberfläche etwa 48 km/h beträgt. GenehmigungenDie Zulassung der Transportbehälter erfolgt durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Als Gutachter beauftragt das BfS die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Auch die Hersteller führen eigene Vortests durch. Der Transport von hochradioaktivem Abfall muss ebenfalls beim BfS beantragt und von diesem genehmigt werden. Die Daten werden auf der Homepage veröffentlicht [1]. Kritik an der SicherheitAngebliche VerfahrensfehlerKritiker bezweifeln die Aussagefähigkeit der Versuche, Testreihen und Hochrechnungen zur Sicherheit der verschiedenen Castor-Behälter bzw. entsprechender Behälter. Für alle Tests wurden nur leere Behälter verwendet, sie waren daher etwas leichter als im Ernstfall. Viele Versuche wurden mit verkleinerten Modellen im Maßstab 1:2 durchgeführt, deren Statik annähernd den Originalen entspricht. Kritiker vergleichen dies polemisch mit einem Crashtest von Autos, bei dem sich niemand auf Miniaturversuche verlassen würde. Schließlich wurde lange Zeit auf verschiedene Tests völlig verzichtet und stattdessen alleine auf theoretische Berechnungen zurückgegriffen. Nachdem von unabhängigen Beobachtern Rechenfehler bei der Beurteilung des Sturzes auf Betonboden benannt wurden (7/2002) fanden neue Berechnungen statt, die bis 12/2005 unter Verschluss waren. Nachdem die zuständige Prüfbehörde, BAM, seit 9/2004 über ein neu errichtetes Testgelände verfügt, unterbleiben trotzdem die praktischen Versuche mit den Gorleben-CASTOR-HAW-20/28-Behältern. Die Genehmigung wird nur für neu entwickelte Behälter beantragt. Für Variationen von einmal getesteten Behältern werden standardmäßig keine neuen Genehmigungsverfahren durchgeführt, zum Beispiel wenn ein anderer Einsatzkorb verwendet oder ein völlig anderer Stoßdämpfer (Endkappe) verwendet wird. Weitere SzenarienNeben dieser allgemeinen Skepsis gibt es auch konkrete Kritik an dem vorgeschriebenen Testverfahren.
TerroranschlägeBei den Sicherheitsvorgaben völlig außer Acht gelassen wurde mutwillige Zerstörung der Behälter, etwa durch Terrorangriffe. Für Terroristen sind die Castortransporte über hunderte Kilometer und durch mehrere Länder ein wesentlich leichteres Ziel, als die im Verhältnis dazu relativ gut gesicherten Kernkraftwerke. Offiziell aus diesem Grund wurde es in Frankreich verboten, die Transportstrecken bekannt zu geben. In Deutschland werden die Transportrouten ohnehin nicht veröffentlicht. Atomkraftgegner sehen in dieser Geheimhaltung aber auch den Versuch, friedlichen Protest zu erschweren. Sie fordern, die Transporte von hochradioaktivem Abfall auf ein Mindestmaß zu reduzieren und keine dicht besiedelten Gebiete zu durchfahren. RechtsprechungGerichte sahen in diesen Argumenten allerdings niemals einen Grund, die Sicherheit der eingesetzten Behälter zu bezweifeln. Die Kritiker scheiterten in allen Gerichtsverfahren. Die Richter folgten regelmäßig den Argumenten der Gutachter der Genehmigungsbehörden und bestätigten die rechtliche Zulässigkeit der Zwischenlagerung bzw. die Verwendung der eingesetzten Behälter. Rechtliche Grundlage in DeutschlandIn Deutschland bedürfen Transport und Lagerung von Kernbrennstoffen einer Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) (§ 4 Atomgesetz). Castor-Behälter werden durch die Deutsche Bahn transportiert. Straßentransport erfolgt in der Regel dort, wo keine Bahnanlagen existieren, etwa auf den letzten Kilometern zwischen dem Verladekran bei Dannenberg (Elbe) und dem Transportbehälterlager Gorleben. Transporte von Castor-Behältern nach und in DeutschlandHauptartikel: Atommülltransport In Deutschland herrscht in kleinen Teilen der Bevölkerung großer Widerstand gegen den Transport von hochradioaktiven Abfällen. Die größten Proteste verursachen regelmäßig Transporte aus der Wiederaufarbeitungsanlage von La Hague in Frankreich in das Zwischenlager Gorleben. An Demonstrationen und Sitzblockaden beteiligen sich regelmäßig mehrere tausend Menschen. Vor Ort im Landkreis Lüchow-Dannenberg gibt es eine stark verankerte Protesttradition mit gut ausgebildeter Infrastruktur. Aber auch entlang der Transportstrecke in Frankreich und in Deutschland kommt es regelmäßig zu Protesten und Blockaden. Beim Blockadeversuch eines Castortransports von La Hague ins Zwischenlager Gorleben am 7. November 2004 gab es erstmals ein Todesopfer. In der Nähe von Avricourt (Lothringen), kurz vor der deutschen Grenze, wurde der 23-jährige Sébastien Briat überrollt. Die Kritik der Gegner richtet sich allerdings nicht generell gegen den Rücktransport des deutschen Atommülls nach Deutschland. Dies zeigt auch die Beteiligung französischer Umweltaktivisten an den Blockaden entlang der Transportstrecke und im Wendland. Die Proteste wenden sich allgemein gegen die fortgesetzte Produktion von weiterem Atommüll in den laufenden Atomkraftwerken und ganz speziell gegen den Endlagerstandort Gorleben, der als ungeeignet und gefährlich angesehen wird. Nicht nur die lokale Bevölkerung befürchtet, dass durch die Transporte ins Transportbehälterlager Gorleben die politische Entscheidung für das Endlager gefestigt wird. Dagegen verkürzen dezentrale Zwischenlager an den Kraftwerksstandorten die Transporte in die Zwischenlagerung und sind keine Vorentscheidung für einen bestimmten Endlager-Standort. Literatur
Pro
Contra
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Castor_(Kerntechnik) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |