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Chemikalienrecht



Das Chemikalienrecht wird in der Bundesrepublik Deutschland hauptsächlich durch die unten genannten Gesetze und Verordnungen getragen. Weitere, hier nicht im Einzelnen genannte Vorschriften, decken spezielle Anwendungsbereiche ab.

Europäisches Chemikalienrecht

Neben den bereits bestehenden mehreren EU-Richtlinien zum Chemikalienrecht ist am 1. Juni 2007 die REACH-Verordnung in Kraft getreten.

Liste der wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Chemikalienrecht der Bundesrepublik Deutschland

  • ChemG (Chemikaliengesetz) – Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
  • ChemVerbotsV (Chemikalien-Verbotsverordnung) – Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
  • GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) – Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
  • ChemGiftInfoV (Chemikalien-Gift-Informationsverordnung) – Verordnung über die Mitteilungspflichten nach § 16e des Chemikaliengesetzes zur Vorbeugung und Information bei Vergiftungen
  • ChemStrOWiV – Verordnung zur Durchsetzung gemeinschaftsrechtlicher Verordnungen über Stoffe und Zubereitungen
  • FCKWHalonVerbV (FCKW-Halon-Verbotsverordnung) – Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen.

Liste der wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Chemikalienrecht der Schweiz

  • ChemG (Chemikaliengesetz) – Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
  • ChemV (Chemikalienverordnung) – Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
  • ChemRRV (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung) – Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen
  • VBP (Biozidprodukteverordnung) – Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Chemikalienrecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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