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Endlager Morsleben



 

Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) wurde zu DDR-Zeiten im ehemaligen Kali- und Steinsalzbergwerk Bartensleben (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt) eingerichtet. Der Salzbergbau in dieser Region blickt auf eine über hundertjährige Tradition zurück. Das Abteufen des ersten Kalischachts - Schacht Marie - begann 1897. Der Schacht Bartensleben wurde von 1910-1912 abgeteuft. Das Grubengebäude der Schachtanlage Bartensleben ist mit der ehemals selbständigen Schachtanlage Marie an mehreren Stellen untertägig verbunden. Nach Einstellung der Salzförderung wurde das Salzbergwerk Bartensleben von der damaligen DDR-Regierung als Endlager für radioaktive Abfälle ausgewählt.

Während des Dritten Reiches wurden im Morslebener Salzsstock Zwangsarbeiter aus dem KZ Beendorf zur Produktion von Bauteilen der Raketen V1 und V2 gezwungen. Die Produktionsstelle galt als Außenstelle des KZ Beendorf.

 

Inhaltsverzeichnis

Genehmigungen

1965 begann die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz (SZS) der DDR (später: Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS)) mit der Suche nach einem zentralen Endlagerstandort für alle Arten radioaktiver Abfälle der Republik. Im Verlauf des Auswahlverfahrens wurden zehn Standorte berücksichtigt. Drei davon kamen in die nähere Auswahl, darunter die Schächte "Bartensleben" (Morsleben) und "Marie" (Beendorf). Die Entscheidung für Morsleben als Standort des späteren "Zentralen Endlager Grube Bartensleben" (ZEGB) fiel 1965. Wichtige Kriterien waren neben dem Endlagermedium Salz die Größe der verfügbaren Hohlräume und die baldige Nutzbarkeit des Bergwerks. Die Standort-Genehmigung wurde 1972/73 erteilt.

Die erste Teilgenehmigung für die rückholbare Einlagerung von 500 Kubikmetern radioaktiver Abfälle aus dem überfüllten zentralen Zwischenlager der DDR in Lohmen bei Dresden wurde 1971/72 ausgesprochen. Diese Einlagerungen erfolgten aufgrund ökonomischer Abwägungen noch vor den Umbau-Maßnahmen (Errichtungs-Genehmigung 1974) des Salzbergwerks zum Endlager. In den Folgejahren wurden kleinere Mengen radioaktiver Stoffe eingelagert, obwohl erst 1978/79 die Inbetriebnahme-Genehmigung erteilt wurde.

Die befristete Zustimmung zum Dauerbetrieb wurde am 20. Juni 1981 erteilt und am 22. April 1986 unbefristet ausgesprochen. Eine Stilllegungs-Genehmigung, in deren Rahmen erst der Nachweis der Langzeitsicherheit zu erbringen war, wurde nicht mehr erteilt. Ende der 1980er Jahre liefen die Vorbereitungen für eine weitere Genehmigungsphase, die auch die Einlagerung hochradioaktiver Stoffe ermöglichen sollte. Auch diese Genehmigung kam im Zuge der Vereinigung von DDR und BRD nicht mehr zustande.

Einlagerungen

In der ersten Einlagerungsperiode von 1971 bis Februar 1991 wurden ca. 14.432 Kubikmeter schwach- bzw. mittelradioaktiver Abfall und 6.227 umschlossene Strahlenquellen mit einer Gesamtaktivität von etwa 2.9E+14 Bq eingelagert. Der Müll stammte vorwiegend aus den Atomkraftwerken Greifswald und Rheinsberg sowie aus dem Forschungsreaktor Rossendorf. Den Rest stellten vor allem Strahlenquellen und radioaktive Präparate aus der Radionuklid-Anwendung in Forschung, Medizin und Industrie dar. Die Abfälle setzten sich zu 40% aus festen Abfällen, insbesondere Mischabfälle und verfestigte Verdampferkonzentrate, und zu fast 60% aus flüssigen Stoffen, im wesentlichen auch Verdampferkonzentrate, zusammen.

Im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung wurde das Endlager vom Bund übernommen. Die Zuständigkeit für den Weiterbetrieb wurde auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übertragen. Die bis zu diesem Zeitpunkt unbefristete Genehmigung wurde im Einigungsvertrag auf den 30. Juni 2000 befristet. Im Zeitraum von 1994-1998 wurden ungefähr 22.320 m³ radioaktiver Abfälle mit einer Gesamtaktivität von 8E+10 Bq Alphastrahler und 9.1E+13 Bq Beta- bzw. Gammastrahler in Morsleben eingelagert. Der Müll stammte nun aus dem gesamten Bundesgebiet. Rund 88% machten hierbei die Betriebsabfälle aus Atomkraftwerken der alten Bundesländer und der stillgelegten DDR-AKW in Rheinsberg und Lubmin aus. 3% des Abfalls stammt aus den Landessammelstellen und weitere 9% von Forschungseinrichtungen und sonstigen ablieferungspflichtigen Stellen. Auch hier handelte es sich vor allem um Mischabfälle, Verdampferkonzentrate, Harze, hochdruckverpresste Abfälle und umschlossene Strahlenquellen.

Insgesamt wurden bis zur Beendigung des Einlagerungsbetriebs im Jahr 1998 (einschließlich des Zeitraums vor der Wiedervereinigung) mindestens 36.753 m³ niedrig- und mittelradioaktiver Abfälle in Morsleben eingelagert. Dazu kommen mindestens 6.621 (andere Quellen sprechen von 6.892) umschlossene Strahlenquellen. Die Gesamt-Strahlungsaktivität wird mit etwa 3.8E+14 Bq angegeben.

 

Stilllegung

Der am 13. Oktober 1992 beim Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt eingereichte Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 9 b AtG für den Weiterbetrieb über den 30. Juni 2000 hinaus wurde am 9. Mai 1997 auf die Stilllegung des Endlagers Morsleben beschränkt.

Am 17. April 2001 hat das BfS der Planfeststellungsbehörde mitgeteilt, dass es unwiderruflich auf die Ausnutzung derjenigen Regelungen der Dauerbetriebsgenehmigung verzichtet, die eine Annahme weiterer radioaktiver Abfälle und deren Einlagerung im Endlager Morsleben gestatten. Das Planfeststellungsverfahren für die Stilllegung soll nun beschleunigt durchgeführt werden.

Das Endlager Morsleben ist ein Beispiel dafür, wozu die Nutzung eines nicht geeignetes Bergwerks führen kann. Obwohl unmittelbar seit der Wende die Probleme des Endlagers bekannt waren, wurde trotzdem versucht, weiter einzulagern. Erst nach einer Gerichtsentscheidung wurde auf die weitere Einlagerung verzichtet. Heute muss der Staat erhebliche Geldmittel aufbringen (ca. 1 Milliarde) um das Bergwerk zu stabilisieren und langzeitsicher zu machen. Ob dies gelingt, ist bis heute unklar.

Morsleben-Kritiker werfen dem BfS eine Verzögerungstaktik vor, da die Stilllegung seit Jahren nicht voran kommt. Anfang 2004 forderten die im Morsleben-Netzwerk zusammengeschlossenen Umweltschutzorganisationen die Veröffentlichung von Zwischenstandsberichten zu den aktuellen Stilllegungskonzepten vom BfS, dieses lehnte jedoch ab. Im Mai 2005 bestätigte die erneute Ablehnung von Auskünften zum ERAM und von Befahrungsanträgen für ein kritisches Forschungsprojekt die fragwürdige Morsleben-Politik des BfS.

Literatur

  • Falk Beyer: Die (DDR-)Geschichte des Atommüll-Endlagers Morsleben. Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Magdeburg 2005. Erschienen als Nummer 36 der Publikations-Reihe "Sachbeiträge". (Gelistet im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek)

Koordinaten: 52° 13′ 24" n. Br., 11° 6′ 3" ö. L.

 
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