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F-Gase-VerordnungDie F-Gase-Verordnung (EG - Nr. 842/2006) ist eine EG-Verordnung zur Kontrolle von Anlagen, welche bestimmte treibhausfördernde Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) enthalten. Sie ist seit dem 4. Juli 2006 bzw. dem 4. Juli 2007 in Kraft. Weiteres empfehlenswertes FachwissenDie Verordnung regelt, dass Anlagen, insbesondere Klimaanlagen und Kühlgeräte, mit bestimmten Gasen in regelmäßigen Abständen auf ihre Dichtigkeit geprüft und dies protokolliert werden muss. Ein Verbot von Fluorkohlenwasserstoffen wird nicht ausgesprochen. Die Anforderungen sind abhängig von der Füllmenge der einzelnen Kälteanlage: 3 kg bis 30 kg : jährliche Kontrolle 30 kg bis 300 kg : halb-jährliche Kontrolle über 300 kg : viertel-jährliche Kontrolle
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel F-Gase-Verordnung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |
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