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F-Gase-Verordnung



Die F-Gase-Verordnung (EG - Nr. 842/2006) ist eine EG-Verordnung zur Kontrolle von Anlagen, welche bestimmte treibhausfördernde Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) enthalten. Sie ist seit dem 4. Juli 2006 bzw. dem 4. Juli 2007 in Kraft.

Die Verordnung regelt, dass Anlagen, insbesondere Klimaanlagen und Kühlgeräte, mit bestimmten Gasen in regelmäßigen Abständen auf ihre Dichtigkeit geprüft und dies protokolliert werden muss. Ein Verbot von Fluorkohlenwasserstoffen wird nicht ausgesprochen.

Die Anforderungen sind abhängig von der Füllmenge der einzelnen Kälteanlage:

3 kg bis 30 kg : jährliche Kontrolle

30 kg bis 300 kg : halb-jährliche Kontrolle

über 300 kg  : viertel-jährliche Kontrolle


Das Kältemittel R404a ist ein HFKW (Gemisch aus HFKW-143a, HFKW-125 und HFKW-134a) und fällt damit in diese Verordnung.


Das Kältemittel R22 (Chlordifluormethan) ist ein HFCKW und fällt damit nicht in diese Verordnung. In diesem Fall gilt die Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV).


Für Klimaanlagen in Personenkraftwagen, die bauartbedingt große Leckmengen von FKW erzeugen, dürfen ab 2011 nur noch Stoffe mit einem GWP-Wert von unter 150 verwendet werden.

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
 
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