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GefahrgutführerscheinDer Gefahrgutführerschein, auch ADR-Bescheinigung genannt ist eine Erlaubnis zum Befördern von Gefahrgut. Weiteres empfehlenswertes FachwissenErwerbEr kann bei ausgewählten Schulungsveranstaltern durch Teilnahme an einem Lehrgang erworben werden. Durch die Teilnahme an diesem Basiskurs (3 Tage) und der anschließenden Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) wird bei Bestehen eine Bescheinigung mit fünfjähriger Gültigkeit ausgestellt. Die Prüfung umfasst 30 Fragen, 5 Fragen dürfen maximal falsch beantwortet werden. Um die Bescheinigung zu verlängern, muss innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres eine Fortbildungsschulung (1 1/2 Tage) besucht, und die anschließende IHK-Prüfung bestanden werden. GefahrgutklassenDie Gefahrgutklassen 1-9 sind nicht alle Bestandteil der ADR-Bescheinigung. Es darf nur Stück- und Schüttgut der Klassen 2,3,4,5,6,8 und 9 gefahren werden. Für Tanktransporte sowie für Kl.1-Güter (Explosiv) und Kl.7-Güter (Radioaktiv) muss nach dem Basiskurs ein anschließender Aufbaukurs besucht werden. Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände Klasse 2: Gase Klasse 3: brennbare Flüssigkeiten Klasse 4: entzündbare feste Stoffe (4.1) / selbsterhitzende Stoffe (4.2) / Stoffe die in Verbindung mit Wasser gefährliche Gase bilden (4.3) Klasse 5: entzündend, oxidierend wirkende Stoffe (5.1) / organische Peroxide (5.2) Klasse 6: giftige Stoffe (6.1) / ansteckungsgefährliche Stoffe (6.2) Klasse 7: Radioaktive Stoffe Klasse 8: ätzende Stoffe Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, die nicht in eine der vorherigen Klassen passt Literatur
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gefahrgutführerschein aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |