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Gefahrgutführerschein



Der Gefahrgutführerschein, auch ADR-Bescheinigung genannt ist eine Erlaubnis zum Befördern von Gefahrgut.

Erwerb

Er kann bei ausgewählten Schulungsveranstaltern durch Teilnahme an einem Lehrgang erworben werden. Durch die Teilnahme an diesem Basiskurs (3 Tage) und der anschließenden Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) wird bei Bestehen eine Bescheinigung mit fünfjähriger Gültigkeit ausgestellt. Die Prüfung umfasst 30 Fragen, 5 Fragen dürfen maximal falsch beantwortet werden. Um die Bescheinigung zu verlängern, muss innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres eine Fortbildungsschulung (1 1/2 Tage) besucht, und die anschließende IHK-Prüfung bestanden werden.

Gefahrgutklassen

Die Gefahrgutklassen 1-9 sind nicht alle Bestandteil der ADR-Bescheinigung. Es darf nur Stück- und Schüttgut der Klassen 2,3,4,5,6,8 und 9 gefahren werden. Für Tanktransporte sowie für Kl.1-Güter (Explosiv) und Kl.7-Güter (Radioaktiv) muss nach dem Basiskurs ein anschließender Aufbaukurs besucht werden.

Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände

Klasse 2: Gase

Klasse 3: brennbare Flüssigkeiten

Klasse 4: entzündbare feste Stoffe (4.1) / selbsterhitzende Stoffe (4.2) / Stoffe die in Verbindung mit Wasser gefährliche Gase bilden (4.3)

Klasse 5: entzündend, oxidierend wirkende Stoffe (5.1) / organische Peroxide (5.2)

Klasse 6: giftige Stoffe (6.1) / ansteckungsgefährliche Stoffe (6.2)

Klasse 7: Radioaktive Stoffe

Klasse 8: ätzende Stoffe

Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, die nicht in eine der vorherigen Klassen passt

Literatur

  • Hr.Dr.Thomczyk: Gefahrgutfahrerschulung - Basiskurs, Dr. Thomczyk Chemie-Sicherheit-Management GmbH Unternehmensberatung und Fachverlag, Freiburg 2005, ISBN 3-933089-46-8
 
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