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Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien



Das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ('GHS, Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) ist ein weltweit vereinheitlichtes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien sowie deren Sicherheitsdatenblätter.

Durch weltweit einheitliche Piktogramme (GHS-Gefährdungssymbol) und die einheitliche Einstufung sollen die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei der Herstellung, beim Transport und bei der Verwendung von Chemikalien bzw. Gefahrstoffen minimiert werden.

 

Bei den GHS-Gefährdungssymbolen werden teilweise die im Anhang II der Richtlinie 67/548/EWG[1] verwendeten Gefahrensymbole genutzt. Leicht abgeändert wurde das Explosionssymbol. Neu hinzugekommen sind der Gaszylinder, das Ausrufezeichen und das Symbol für die Gesundheitsgefahr. Darüber hinaus heben sich die GHS-Symbole durch den rot umrandeten Diamanten (square on point) mit weißem Hintergrund von den quadratischen Symbolen mit orangenem Hintergrund ab.

Derzeit bestehende Systeme, z. B. das in Europa geltende Recht zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen, sollen durch das GHS ersetzt werden. Da es sich hier um unterschiedliche Konzepte[2] handelt, ist eine Einbindung in bestehende Systeme nicht möglich. Die Stoffe werden zum Teil auch nach anderen Regeln gekennzeichnet; so unterliegt z. B. die Einstufung als „giftig“ anderen Kriterien als im bisherigen EU-Recht.

Inhaltsverzeichnis

Entwicklung des GHS

Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) hat mit der 1992 verabschiedeten Agenda 21 den Anstoß für die Entwicklung des GHS gegeben. Im Kapitel 19 der Agenda 21 wird u. a. eine Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen gefordert. Der auf der Nachfolgekonferenz Rio+10 in Johannesburg, Südafrika, im September 2002 verabschiedete Durchführungsplan fordert die Länder auf, das GHS bis zum Jahr 2008 anzuwenden.

Im Dezember 2002 wurde das GHS von einer UN-Kommission inhaltlich verabschiedet.

Struktur des GHS

Während das auf Basis der Richtlinie 67/548/EWG aufgebaute System der Kennzeichnung von Gefahrstoffen sich auf Gefährdungsmerkmale und Gefahrenhinweise (R- und S-Sätze) stützt, sieht das GHS Gefahrenklassen (hazard classes) vor, die die Natur einer Gefahr beschreiben:

  • Physikalische Gefahr (z. B. Explosionsgefahr, Entzündungsgefahr)
  • Gesundheitsgefahr (z. B. Giftigkeit, Gefahr der Verätzung)
  • Umweltgefahr (z. B. Fischgiftigkeit)

Die Gefahrenklassen werden in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential eines Stoffes in Gefahrenkategorien (hazard category) unterteilt. So werden beispielsweise entflammbare Flüssigkeiten in Abhängigkeit vom Flammpunkt in vier Gefahrenkategorien unterteilt. Je nach Gefahrenkategorie werden einem Stoff ein bestimmtes Gefahrensymbol (Piktogramm), ein Signalwort (entweder Gefahr (danger) oder Achtung (warning)) und ein Gefahrenhinweis (hazard statement) zugewiesen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Anhang II der Richtlinie 67/548/EWG
  2. Vergleich der Konzepte EU / GHS
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Global_harmonisiertes_System_zur_Einstufung_und_Kennzeichnung_von_Chemikalien aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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