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Handelsname



Ein Handelsname ist die Bezeichnung eines Artikels, eines Herstellungsverfahrens, einer chemischen Verbindung oder Ähnlichem. Besonders auffällig wird die Verwendung von Markennamen in der Chemie und der Pharmazie, weil die korrekten chemischen Bezeichnungen relativ schwer zu merken sind.

Inhaltsverzeichnis

Handelsnamen und Sprachgebrauch

Manche Handelsnamen sind in den hochdeutschen oder einen lokalen Sprachschatz als primäre Bezeichnung (Begriffsmonopol) eingegangen, etwa Tempo für Papiertaschentücher, PC (Personal Computer, Markenname der Firma IBM) für alle Mikrocomputer, oder lokal österr. „Schwedenbombe“ für den Schokokuss. Fremdsprachige Beispiele sind unten erwähntes nylon im Englischen für Seidenstrumpfhosen im Allgemeinen[1] oder französisch Klaxon für die Hupe des Autos[2].

Geschützte Handelsnamen

Zahnbürstenborsten und Damenstrumpfhosen werden überwiegend aus dem Stoff Polyamid hergestellt. Nach der Erfindung 1935 in den USA wurde der Name Nylon erfunden. Drei Jahre später wurde die (fast) gleiche Verbindung in Deutschland hergestellt und Perlon genannt. Nach 1945 kam in der DDR noch der Handelsname Dederon als bekannter Vertreter hinzu. Chemisch gesehen ist auch Kevlar Polyamid.

Während Handelsnamen weit verbreitet und geläufig sind, setzen sich die korrekten Bezeichnungen manchmal nur in Kreisen der Techniker und Ingenieure durch. Prominentes Beispiel hierfür ist der Handelsname Styropor, welcher im deutschsprachigen Raum gemeinhin für geschäumtes Polystyrol gebräuchlich ist.

In der DDR und in den Staaten des RGW war die Situation aufgrund fehlender Konkurrenz und der Monopolstellung der staatlichen Chemieindustrie anders. Es waren nur sehr wenige Handelsnamen im Gebrauch, das oben genannte Dederon und Dralon für Polyamid, Sprelacart für Aminoplaste, Piacryl für Polymethakrylat (sonst Plexiglas) und einige andere.

Während es in der DDR üblich war, Schaumpolystyrol zu sagen, bringt die Nennung dieses Namens bei vielen Menschen in den anderen deutschsprachigen Gebieten, manchmal selbst unter Ingenieuren, unverständliche Blicke, weil sich Styropor als allgemeingültig durchgesetzt hat. Streng genommen war dieser Baustoff nur dann Styropor, wenn das Grundgranulat von der Fa. BASF hergestellt wurde. Heute dürfen nur Unternehmen, welche die Auflagen des IVH (Industrieverband Hartschaum e. V.) erfüllen, ihre Produkte Styropor nennen.

Als weiteres bekanntes Beispiel kann man Acetylsalicylsäure (Abk. ASS) nennen, welche als Aspirin (Bayer AG) bekannt geworden ist.

Nicht geschützte Handelsnamen

Neben den Markennamen werden im Lebensmittel- und Blumenhandel Handelsnamen für umgangssprachlich unübliche Bezeichnungen von Waren nach Marketing-Gesichtspunkten ausgewählt, zum Beispiel:

  • Südfrüchte für eine Gruppe von klassischem Import-Obst
  • Flugente für die Warzenente, Forellenstör für den Seeteufel, Seeaal für den Dornhai und für den Seewolf der passende, aber von der Wissenschaft für einen kleinen Süßwasserfisch reservierte Name Steinbeißer. Auch die heute übliche Bezeichnung Seelachs für den Köhler beruht auf solchem Marketing.

Auch in der Textilindustrie, beim Hausbau und im Haushalt sind Handelsnamen üblich:

  • Modefarben, etwa Beige, Ecru, Sahara, Mohair
  • für Farbnuancen (siehe Naturfarben)

Siehe auch

  • Freiname
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Handelsname aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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