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HolzschutzmittelHolzschutzmittel sind Wirkstoffe oder wirkstoffhaltige Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, einen Befall von Holz oder Holzwerkstoffen durch holzzerstörende oder holzverfärbende Organismen zu verhindern oder einen solchen Befall zu bekämpfen. Alle ohne Wirkstoffe ausgerüsteten Anstrichstoffe wie Lacke oder Farben fallen nicht unter den Begriff "Holzschutzmittel", obwohl sie durchaus zur Behandlung von Holz verwendet werden. Ebensowenig die Mittel zum Schutz des Holzes vor Vergrauung durch die UV-Strahlung der Sonne, die sogenannten Wetterschutzmittel, und die Mittel zum Schutz der Holzoberfläche vor Flecken, Schmutz und Staub mit gleichzeitig dekorativer Wirkung, die sogenannten Holzveredelungsmittel. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
Gesetzliche RegelungenIn Deutschland definiert die DIN 68 800 Holzschutz die Anwendung von Maßnahmen, die eine Wertminderung oder Zerstörung von Holz und Holzwerkstoffen - besonders durch Pilze, Insekten etc., - verhüten. Weiters müssen Bauherren das BGB und dessen Verkehrssicherungspflicht zum Schutze Dritter beachten. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit schreibt der Gesetzgeber einen vorbeugenden Schutz von Hölzern vor, die tragenden bzw. aussteifenden Zwecken dienen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Werden im Schadensfall Personen verletzt, kann dies unter Umständen strafrechtlich geahndet werden. Besteht ein Bauherr auf der Verwendung unimprägnierter Hölzer, können Architekten und Bauausführer den zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch des Bauherrn ausschließen. Dieser ist jedoch nicht Dritten gegenüber wirksam und derartige Klauseln sind öffentlichrechtlich und strafrechtlich ohne Belang. Allgemeine bauaufsichtliche ZulassungEiner allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nach den Bauordnungen der Bundesländer bedürfen
Die Erteilung der allgemeinen bauaufsichlichen Zulassung, die in allen Bundesländern gültig ist, erfolgt durch das zuständige Deutsche Institutes für Bautechnik (DIBt). Das DIBt gibt jährlich ein Holzschutzmittelverzeichnis heraus, in dem die zugelassenen Holzschutzmittel aufgeführt sind. Die Geltungsdauer der Zulassung ist befristet (maximal 5 Jahre). Die Erteilung der bauaufsichlichen Zulassung ist abhängig vom Wirksamkeitsnachweis, dass das Holzschutzmittel für den vorgesehenen Zweck geeignet ist und bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Holzschutzmittels die holzschützende bzw. bekämpfende Wirkung erzielt werden kann. (Prüfung z.B. durch die Bundesanstalt Materialforschung und -prüfung, BAM). Im weiteren Zulassungsverfahren wird hinsichtlich einer eventuellen Gesundheitsgefährdung der Nutzer baulicher Anlagen durch das behandelte Holz bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Holzschutzmittels eine Bewertung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung vorgenommen. Eventuelle ökotoxikologische nachteilige Auswirkungen auf die unmittelbare "Umwelt" der baulichen Anlage, den Boden und das Grundwasser bewertet das Umweltbundesamt (UBA). Keiner bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen
GefährdungsklassenSiehe Hauptartikel Gefährdungsklasse (Holzschutz) Je nach Einbausituation ist verbautes Holz in unterschiedlichem Maße dem Angriff durch holzzerstörende Pilze und/oder Insekten ausgesetzt. Die Gefährdungsklassen stellen eine Einteilung dar, mit deren Hilfe Art und Umfang eventuell notwendiger chemischer Holzschutzmaßnahmen beurteilt werden kann. Regelwerke/Normen(Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Chemische HolzschutzmittelNachfolgende Holzschutzmittelgruppen sind nach dem aktuellen Holzschutzmittelverzeichnis des DiBt in Deutschland zugelassen: Holzschutzmittel in organischen Lösemitteln zum vorbeugenden Schutz von Holzbauteilen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten:
Wasserbasierte Holzschutzmittel zum vorbeugenden Schutz von Holzbauteilen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten:
Es wird zwischen Mitteln gegen tierische und pflanzliche Schädlinge unterschieden, ebenso gibt es eine Unterscheidung zwischen bekämpfender und vorbeugender Behandlung. Physikalische HolzschutzmittelLasurenEs gibt Dünnschichtlasuren, Dickschichtlasuren und deckende Systeme. Man verwendet Dünnschichtlasuren hauptsächlich für nicht maßhaltige Bauteile wie Verkleidungen, Zäune oder Pergolen. Sie verhindern nicht, dass das Holz ein Feuchtegleichgewicht mit der Umgebungsfeuchte eingeht. Der dünne Lasurfilm ist diffusionsoffen und kann ohne größeren Aufwand nachbehandelt werden. Dickschichtlasuren werden in der Regel für maßhaltige Bauteile wie Fenster und Türen eingesetzt. Sie reduzieren die Feuchteaufnahme des Holzes und verhindern dadurch weitgehend das Quellen oder Schwinden des Holzes. Wetterschutzmittel werden sowohl auf Lösemittelbasis, als auch auf Wasserbasis formuliert. Der Schutz vor dem Lignin abbauenden UV-Licht wird durch die enthaltenen Pigmente oder durch spezielle UV-Filter erreicht. Allerdings werden Wetterschutzmitteln häufig Film- bzw. Topfkonservierer zugesetzt. Damit soll, insbesondere bei wasserbasierten Mitteln, ein Pilzbefall des Anstrichfilms oder des Mittels selbst verhindert werden. Für Wetterschutzmittel, die als Oberflächenbehandlungsmittel das Umweltzeichen: Umweltzeichen, weil schadstoffarm nach RAL-ZU 12a tragen, hat das Umweltbundesamt ökotoxikologische Kriterien und Obergrenzen für den Gehalt an Tropf- und Filmkonservierern festgelegt. Anders als die Holschutzmittel werden diese Mittel allerdings nicht einer ökotoxikologischen Bewertung durch das Umweltbundesamt unterzogen. High SolidsHaben einen hohen Feststoffgehalt. Werden heute in der Regel als solche Beschichtungsstoffe bezeichnet, deren Lösemittelemission, im Verarbeitungszustand, gegenüber den entsprechenden Low- Solid Lacken auf die Hälfte reduziert ist. Das heißt, dass die Verdunstung bei High- Solid Lösemitteln um die Hälfte weniger ist. Dadurch ist diese Art umweltfreundlicher als normale Lacke. Bei heute gebräuchlichen High- Solids liegt der nfA im Bereich von etwa 60-80%. Solch hohe Filmbildnerkonzentrationen können bei Low- Solid Filmbildnern nicht erreicht werden. ÖleHolzveredelungsmittel, wie Öle oder Wachse schützen die Holzoberfläche in erster Linie vor physikalischen Beeinträchtigungen, z. B. vor Flecken, Schmutz, Staub und Kratzern. Biologische Holzschutzmittel"Biologische Holzschutzmittel" ist kein näher definierter oder geschützter Begriff. Nach Angaben ihrer Hersteller kommen diese Mittel ohne Insektizide, Fungizide und Biozide aus. Fälschlicherweise wird die Wirksamkeit dieser Mittel oft nur auf eine rein vorbeugende Wirkung beschränkt. Das hauptsächliche Wirkprinzip dieser Produkte beruht oftmals auf einem sogenannten "Coating Prinzip". Dabei werden die holzspezifischen, geruchsintensiven Aerosole verdeckt. Jedoch gibt es auch andere Verfahren ("Versteinerung") die das Wirkprinzip begründen. Ein die Holzoberfläche absuchendes zur Eiablage bereites, holzschädigendes Insekt kann infolgedessen diese Flächen nicht als Holz erkennen. Eine nachhaltige Verhinderung der Eiablage kann allerdings bei diesem Prinzip nur durch eine lückenlose Behandlung aller anfliegbaren Holzoberflächen gelingen (was aber auch bei der chemischen Behandlung notwendig ist). Siehe auchSchädlingsbekämpfung, Biologische Schädlingsbekämpfung, Holzschutz & Holzschutzverfahren, Holzschädlingsbekämpfung Literatur
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Holzschutzmittel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |