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InnenraumluftInnenraumluft ist die Luft in Innenräumen, also Räumen innerhalb eines privaten (z. B. Wohnhäusern) oder öffentlichen Gebäudes (z. B. Bürogebäude, Krankenhäuser, Schulen) sowie das Innere von Kraftfahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Da sich der Mensch aus beruflichen und/oder privaten Gründen zu einem großen Teil in Räumen bzw. Verkehrsmitteln aufhält, ist die Qualität (die Reinheit) der Innenraumluft von wichtiger, gesundheitlicher Bedeutung. Weiteres empfehlenswertes FachwissenDie Innenraumluft kann durch vielfältige Quellen mit Schadstoffen belastet sein, z. B.
Richtwerte für die InnenraumluftWährend für Arbeitsplätze, an denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, Grenz- und Richtwerte nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) gelten, trifft dies für Innenräume nicht zu. Die vom Arbeitsschutz her bekannte maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) wird nicht zur Bewertung der Innenraumluft herangezogen. Für die Erarbeitung von Richtwerten für die Innenraumluft in Deutschland wurde im Dezember 1993 eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe (Vertreter der der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Gesundheitsbehörden der Länder (AOLG)) ins Leben gerufen. Auf der Grundlage eines 1996 veröffentlichten Basisschemas werden für einzelne Stoffe Innenraumluft-Richtwerte erarbeitet, wobei zwei Richtwerte festgelegt werden: Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener, begründeter Wert, der sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren stützt. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten unverzüglich Handlungsbedarf besteht, da diese Konzentration geeignet ist, insbesondere für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen eine gesundheitliche Gefährdung darzustellen. Je nach Wirkungsweise des betrachteten Stoffes kann der Richtwert II als Kurzzeitwert (RW II K) oder Langzeitwert (RW II L) definiert sein. Richtwert I (RW I) ist die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Eine Überschreitung ist mit einer über das übliche Maß hinausgehenden, hygienisch unerwünschten Belastung verbunden. Aus Vorsorgegründen besteht auch im Konzentrationsbereich zwischen RW I und RW II Handlungsbedarf. Der RW I wird vom RW II durch Einführen eines zusätzlichen Faktors (in der Regel 10) abgeleitet. Dieser Faktor ist eine Konvention. Der RW I kann als Sanierungszielwert dienen. Er soll nicht ausgeschöpft, sondern nach Möglichkeit unterschritten werden. Tabelle 1: Beispiele für Richtwerte anorganischer und organischer Verbindungen in der Innenraumluft in Deutschland (Quelle: Umweltbundesamt Berlin)
Literatur
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Innenraumluft aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |