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Künstliches AromaUnter dem Begriff künstliches Aroma versteht man allgemein einen synthetisch erzeugten Geschmack oder Geruch, einen Lebensmittelzusatzstoff. Der Begriff des künstlichen Aromastoffs ist in Deutschland rechtlich definiert als „chemisch definierte Stoffe mit Aromaeigenschaften, die durch chemische Synthese gewonnen werden, aber nicht mit einem Stoff chemisch gleich sind, der in einem Ausgangsstoff pflanzlicher oder tierischer Herkunft [...] vorkommt“ (Aromenverordnung). Künstliche Aromastoffe haben demnach kein natürliches Vorbild in der Natur und werden ausschließlich synthetisch hergestellt und aufgrund ihres Geschmacks eingesetzt. Weiteres empfehlenswertes FachwissenIn Deutschland sind momentan fünfzehn künstliche Aromastoffe mit Anwendungsbeschränkungen und Höchstmengen für Lebensmittel zugelassen. Neue künstliche Aromastoffe müssen für eine Verwendung in Lebensmitteln erst explizit zugelassen werden. Künstliche Aromastoffe
Für die nachfolgenden Lebensmittelgruppen dürfen entsprechend der Aromenverordnung die aufgelisteten künstlichen Aromastoffe mit Mengenbegrenzung eingesetzt werden (in Zukunft können hier etwaige rechtliche Neuregelungen zu einer Änderung führen):
Künstliche Aromastoffe nehmen nur einen untergeordneten Anteil bei der Aromatisierung von Lebensmitteln ein, hier dominieren die natürlichen und naturidentischen Aromastoffe. Vor allem bei "einfachen" Lebensmitteln wie nichtalkoholischen Getränken, Brausen, Süßwaren und Desserts kann eine Anwendung erfolgen, Ethylvanillin wird dabei am häufigsten eingesetzt. Literatur
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Künstliches_Aroma aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |