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Langlebige organische SchadstoffeLanglebige organische Schadstoffe oder POPs (von engl. Persistant organic pollutants) sind organische Verbindungen, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften sehr stabil sind und somit in der Umwelt nur sehr langsam bzw. praktisch gar nicht abgebaut bzw. umgewandelt werden (Persistenz). Weiteres empfehlenswertes FachwissenAufgrund ihrer Langlebigkeit in der Umwelt können diese Verbindungen durch bestimmte Ferntransportmechanismen weltweit verteilt werden. Darüber hinaus können sich einige der POPs in Tieren und Menschen anreichern (Bioakkumulation). Deshalb wird auf internationaler Ebene versucht, die Herstellung und den Einsatz von bestimmten POPs einzuschränken bzw. ganz zu verbieten. In einem ersten Ansatz wurden 2001 mit der Stockholmer Konvention die Herstellung und der Gebrauch von zwölf Stoffen bzw. Stoffgruppen (auch das dreckige Dutzend (the dirty dozen) genannt) eingeschränkt bzw. verboten. Am 29. April 2004 sind mit der Verordnung über persistente organische Schadstoffe[1] detaillierte Vorgaben hinsichtlich der Herstellung, des Inverkehrbringens, der Verwendung und der Freisetzung von POPs für die Mitgliedsstaaten der EU festgelegt worden. Ziel der Verordnung ist, im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den POPs zu schützen. Hierzu wird die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung (mit Ausnahme für wenige Zwecke) von folgenden Stoffen verboten (Anlage A der Verordnung):
sowie nach Anlage B beschränkt:
Es stehen momentan weitere Substanzen für die Aufnahme als POPs zur Diskussion. Es sind dies:[2]
Quellen
Literatur
Kategorien: Stoffgruppe | Chemikalienrecht | Umweltgefährlicher Stoff |
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Langlebige_organische_Schadstoffe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |