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Leim



Nach DIN 16921 ist ein Leim die wässrige Lösung eines Klebstoffs. Dadurch wurde der ursprüngliche Begriff von Leim als Klebstoff auf Basis tierischer Eiweiße (Hautleim, Knochenleim, Lederleim, Hausenblasenleim, Hasenleim) auch auf pflanzliche (Kleister) und synthetische Klebstoffe erweitert.

Ihrem Verwendungszweck entsprechend werden sie weiter in Holzleim, Papierleim, Tapetenkleister usw. unterteilt.

Allgemein: Leim: Als Leime werden meist alle Klebstoffe auf der Basis organischer Stoffe bezeichnet, dazu zählen die aus Häuten und Knochen gewonnenen Glutinleime (Knochenleim, Hautleim) und die aus Milcheiweiß hergestellten Kaseinleime (z. B. Quarkleim).

Im Mittelalter war es das Handwerk des Vogelstellers (Vogelfängers), mit Leimruten kleine Vögel zu fangen. Etwa 20 bis 30 cm lange Äste wurden mit starkem Leim bestrichen. Die Vögel wurden mit Beeren und Früchten angelockt und verfingen sich in den klebrigen Ästen.

Leimringe werden noch heute um Obstbäume gebunden, um so den Stamm hinaufkriechende Insekten zu fangen.

 
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