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Methylphenobarbital
Weiteres empfehlenswertes FachwissenMethylphenobarbital ist ein Barbiturat. Chemisch betrachtet ist es ein Barbitursäure-Derivat. RechtsstatusMethylphenobarbital ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 3 BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden. International fällt Methylphenobarbital unter die Konvention über psychotrope Substanzen.
Kategorien: Barbiturat | Sedativum | Narkotikum | Arzneistoff |
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