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Moseleysches Gesetz



Das Moseleysche Gesetz (nach Henry Moseley) beschreibt die Lage der sogenannten Kα-Linien im Röntgenspektrum (das ist jene Linie, welche dem Übergang eines Elektrons von der L-Schale zur K-Schale entspricht).

In einer allgemeineren Form kann man mit diesem Gesetz auch die Wellenlängen der übrigen Linien des Röntgenspektrums bestimmen. Die Wellenlänge λ der beim Elektronenübergang emittierten bzw. absorbierten charakteristischen Röntgenstrahlung ist abhängig von der Ordnungszahl Z des jeweiligen Elements und somit charakteristisch für ein bestimmtes Element.

Es gilt:

\frac{1}{\lambda} =  \bar \nu  =R_\infty \cdot (Z-K)^2 \cdot \left( \frac{1}{n_1^2} - \frac{1}{n_2^2} \right)

Dabei ist:

  • λ - Wellenlänge der emittierten bzw. absorbierten Röntgenstrahlung
  • \bar \nu - Wellenzahl der emittierten bzw. absorbierten Röntgenstrahlung
  • R_\infty - Rydberg-Konstante (1,0973731534·107 m-1)
  • Z - Ordnungszahl des Elements
  • K - Abschirmungskonstante (Abschirmung der Kernladung durch Elektronen, die sich zwischen Kern und dem betrachteten Elektron befinden)
  • n1, n2 - Hauptquantenzahlen der beiden Zustände (n1 = innere Schale, n2 = äußere Schale)

Für den Übergang eines Elektrons von der zweiten (L-Schale) in die erste Schale (K-Schale), den sogenannten Kα-Übergang, gilt K \approx 1 und die entsprechende Wellenzahl ist dann:

{\bar \nu}_{K_{\alpha}} = R_\infty \cdot (Z-1)^2 \cdot \left( \frac{1}{1^2} - \frac{1}{2^2} \right) = R_\infty \cdot (Z-1)^2 \cdot \left( \frac{3}{4} \right).
Für den Übergang eines Elektrons von der dritten (M-Schale) in die zweite Schale (L-Übergang) gilt K \approx 7{,}4.

 
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