Um alle Funktionen dieser Seite zu nutzen, aktivieren Sie bitte die Cookies in Ihrem Browser.
my.chemie.de
Mit einem my.chemie.de-Account haben Sie immer alles im Überblick - und können sich Ihre eigene Website und Ihren individuellen Newsletter konfigurieren.
- Meine Merkliste
- Meine gespeicherte Suche
- Meine gespeicherten Themen
- Meine Newsletter
No-longer-polymers-ListeDie no-longer-polymers-Liste (kurz NLP-Liste, übersetzt: „nicht-mehr-Polymer”-Liste) ist eine Liste mit Stoffen im europäischen Chemikalienrecht. Sie wurde nach einer Richtlinienänderung der EU-Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) eingerichtet. Weiteres empfehlenswertes FachwissenIn der siebten Änderung der Stoffrichtlinie wurde der Begriff Polymer enger gefasst. Es wurden strengere Kriterien aufgestellt, ob ein Stoff als Polymer eingestuft werden kann. Da Polymere in der Europäischen Union nicht chemikalienrechtlich angemeldet werden müssen, hatte diese Änderung einige Bedeutung. Die No-longer-Polymer hätten wie die Neustoffe angemeldet bzw. registriert werden müssen. Polymere der no-longer-polymers-Liste sind formell nicht mehr als Polymere anzusehen (daher: No-longer-Polymers). Es wurde allerdings eine Übereinkunft getroffen, auf eine Anmeldung der No-longer-Polymere zu verzichten. Für diese Stoffe wurde zusätzlich zu den bisherigen Listen, der EINECS- und der ELINCS-Liste, eine dritte Liste eingerichtet. Es wurden ebenfalls entsprechende Nummern, die No-Longer-Polymer-Nummern vergeben. Diese Nummern sind siebenstellig vom Typ XXX-XXX-X. Die Liste beginnt mit 500-001-0.
|
||
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel No-longer-polymers-Liste aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |