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Natriumcyanid



Strukturformel
\mathrm{Na^+ \ + \ {^-}C{\equiv}N}
Allgemeines
Name Natriumcyanid
Andere Namen
  • Natriumzyanid
  • Cyannatrium
  • Blausaures Natron
  • Blausaures Natrium
Summenformel NaCN
CAS-Nummer 143-33-9 [1]
Kurzbeschreibung farbloses, kristallines Pulver mit schwach bittermandelartigem Geruch [1]
Eigenschaften
Molare Masse 49,01 g·mol−1
Aggregatzustand fest
Dichte 1,5955 g·cm−3 [1]
Schmelzpunkt 561,7 °C [1]
Siedepunkt 1500 °C [1]
Dampfdruck

1 hPa [1] (800 °C [1])

Löslichkeit

gut löslich in Wasser: 580 g·l−1 in Wasser (20 °C) [1], schlecht löslich in organischen Lösungsmitteln

Sicherheitshinweise
Gefahrstoffkennzeichnung aus RL 67/548/EWG, Anh. I
[2]
R- und S-Sätze R: 26/27/28-32-50/53[2]
S: (1/2-)7-28-29-45-60-61[2]
MAK

3,8 mg·m−3 [1]

LD50

7,7 mg·kg−1 (Kaninchen)

WGK 3 – stark wassergefährdend [1]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Natriumcyanid ist das Natriumsalz der Blausäure (HCN). Bei Raumtemperatur liegt es als farbloses, hygroskopisches kristallines Pulver vor, das leicht bittermandelartig riecht.

Inhaltsverzeichnis

Darstellung

Natriumcyanid wird durch Neutralisation von Blausäure mit Natronlauge nach dem Andrussow-Verfahren gewonnen. Ausgangsstoffe für die Synthese sind Methan, Ammoniak und Sauerstoff.

\mathrm{2\,CH_4 + 2\,NH_3 + 3\,O_2 \longrightarrow 2\,HCN + 6\,H_2O + 960\,kJ}
Methan, Ammoniak und Sauerstoff reagieren bei 1546 °C und Anwesenheit von Platin bzw. Rhodium-Katalysatoren zu Blausäure und Wasser.

Die nachfolgende Neutralisation ergibt Natriumcyanid.

\mathrm{HCN + NaOH \longrightarrow NaCN + H_2O}
Blausäure und Natronlauge ergeben Natriumcyanid und Wasser.

Früher wurde Natriumcyanid nach dem Castner-Verfahren durch Reaktion von Natrium mit Kohle und Ammoniak gewonnen.

Eigenschaften

Natriumcyanid ist sehr giftig. Wenn es in größeren Mengen in die Umwelt gelangt, ist es eine starke Belastung für das Ökosystem. Natriumcyanid zersetzt sich im Gegensatz zu Kaliumcyanid leicht in warmer wässriger Lösung, dabei entsteht Natriumformiat und Ammoniak.

Verwendung

Natriumcyanid wird zusammen mit Kaliumcyanid zur Gewinnung von Gold, Silber und anderen Metallen (Cyanidlaugerei) verwendet.

In der Galvanotechnik wird es für verschiedene Cyanidische Bäder genutzt, so zum Beispiel cyanidische Kupfer-, Messing-, Bronze-, Zink-, Cadmium- und Goldbäder.

Bei der Metallbearbeitung kommt geschmolzenes Natriumcyanid zum Härten bestimmter Stahlsorten (Einsatzstähle) zum Einsatz. Die Organische Chemie nutzt Natriumcyanid in verschiedenen Synthesen.

Sicherheitshinweise

Es ist darauf zu achten, dass Natriumcyanid-Staub und -Dämpfe nicht eingeatmet werden. Behälter müssen dicht geschlossen sein sowie kühl und trocken gelagert werden.

Entgiftung

Da Natriumcyanid auf Lebewesen stark toxisch wirkt, darf es auf keinen Fall über das Abwasser in die Umwelt gelangen, sondern muss in einer Abwasserbehandlungsanlage vollständig oxidiert werden. Dies geschieht auf folgende Weise:

1. Durch Behandlung mit Natriumhypochlorit (NaClO) nach folgender Gleichung:

\mathrm{2\,NaCN + 5\,NaClO + 2\,NaOH \longrightarrow 2\,Na_2CO_3 + N_2 + 5\,NaCl + H_2O}

Das Behandeln mit Natriumhypochlorit hat den Nachteil, dass der AOX-Wert des Abwassers stark ansteigt.

2. Durch Zugabe von Wasserstoffperoxid (H2O2).

3. Durch Behandlung mit Ozon (O3) und UV-Licht.

4. Durch Oxidation an Kohle- oder Platinanoden mit Hilfe von Gleichstrom.

Ziel der Entgiftung ist eine vollständige Zerlegung des Natriumcyanids in Kohlendioxid und Stickstoff.

Nachweis

Nachweis von Cyanid-Ionen:

Zu einer alkalischen Cyanidlösung wird im Unterschuss Eisen(II)-sulfat-Lösung zugegeben. Sind Cyanid-Ionen vorhanden, dann bildet sich nach dem Ansäuern und Zugabe von Eisen(III)-chlorid-Lösung (Vorsicht: HCN-Bildung!) Berliner Blau oder es entsteht eine Grünfärbung.

Quellen

  1. a b c d e f g h i j BGIA GESTIS Stoffdatenbank: http://www.hvbg.de/d/bia/gestis/stoffdb/index.html. 22. Mai. 2007
  2. a b c Nicht explizit in RL 67/548/EWG, Anh. I gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Salze der Blausäure mit Ausnahme der komplexen Cyanide, z.B.Cyanoferrate(II) und (III) und Quecksilberoxidcyanid“
 
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