Um alle Funktionen dieser Seite zu nutzen, aktivieren Sie bitte die Cookies in Ihrem Browser.
my.chemie.de
Mit einem my.chemie.de-Account haben Sie immer alles im Überblick - und können sich Ihre eigene Website und Ihren individuellen Newsletter konfigurieren.
- Meine Merkliste
- Meine gespeicherte Suche
- Meine gespeicherten Themen
- Meine Newsletter
Oxazepam
Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
PharmakologieOxazepam ist ein pharmakologisch aktiver Metabolit des Diazepams und bildet selber keine aktiven Metaboliten mehr. Der Wirkeintritt erfolgt bei Oxazepam langsamer als bei den meisten anderen Benzodiazepinen, so dass es für akute Situationen etwas schlechter geeignet ist, als z.B. das ähnliche Lorazepam. Die Wirkdauer beträgt 8 – 12 Stunden. Oxazepam und Lorazepam werden nicht über das Cytochrom P450 System (CYP2C19) abgebaut und verändern daher auch bei einer CYP2C19 Mutation (2-5% der deutschen Bevölkerung) ihre Wirkdauer nicht. Das ist ein erheblicher Vorteil dieser Substanzen im Vergleich zu anderen Benzodiazepinen. Da der Metabolismus lediglich über eine Glucuronisierung stattfindet, ist selbst bei fortgeschritteneren Leberschäden nicht mit einer wesentlich verlängerten Wirkdauer zu rechnen, was einen weiteren Vorteil darstellt. Dennoch ist bei Leberzirrhose eine Therapie unter Spiegelkontrolle sinnvoll. DosierungDie übliche Einzeldosis beträgt bei Erwachsenen 10 mg, bei Senioren 5 mg. Ambulant werden Tagesdosen bis 30 mg verwendet, unter stationär psychiatrischen Bedingungen kann auch eine deutlich höhere Dosierung erfolgen. In Österreich ist eine Dosierung von 50 mg üblich. Rechtsstatus in DeutschlandOxazepam ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage III BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Davon ausgenommen sind Zubereitungen zur oralen Anwendung, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 50 mg Oxazepam enthalten. Der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.
Chemische Eigenschaften
Quellen
Kategorien: Arzneistoff | Benzodiazepin | Anxiolytikum |
|||||||||||||||||||||||||||||
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Oxazepam aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |