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Psilocin
Psilocin ist ein Indolalkaloid und zählt zu den Tryptaminen. Es ist das Hydrolyse-Produkt des Psilocybins und ist als solches die eigentlich psychoaktive Form des Psilocybins. Daneben kommt es aber auch selbst als Alkaloid vor. Die freie Base zersetzt sich an der Luft. Wegen seiner halluzinogenen Wirkung wird es oft als Rauschmittel verwendet. Die Folgen eines Konsums ähneln einem LSD-Rausch, sind jedoch in der Regel kürzer und weniger intensiv. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
GeschichteAlbert Hofmann und sein Laborassistent Hans Tscherter bei Sandoz isolierten 1959 Psilocin und seinen Phosphatester Psilocybin aus halluzinogenen Pilzen. ChemiePsilocin entsteht bei der Dephosphorylierung von Psilocybin, z.B. unter stark sauren oder alkalischen Bedingungen. Psilocin ist wegen seiner phenolischen OH-Gruppe relativ instabil. Unter alkalischen Bedingungen und in Anwesenheit von Sauerstoff bildet es sofort bläuliche und stark blaue Abbauprodukte. Ähnliche Produkte entstehen auch unter sauren Bedingungen, der Anwesenheit von Sauerstoff und Eisen(III)-Ionen (Keller-Reagenz FeCl3 / MeOH / HCl). Psilocin ist ein basisches Amin. Seine Salze, die es z.B. mit Säuren bilden kann, sind normalerweise stabiler als Psilocin. PharmakologiePsilocin ist ein Partialagonist am 5-HT2A-Rezeptor[2] und gehört somit zu den "klassischen" Halluzinogenen. Sein Bindungprofil (soweit es bekannt ist) ist weniger komplex als das von LSD. Die Bindung von Psilocin am 5-HT2C-Rezeptor ist wahrscheinlich für Nebeneffekte verantwortlich (z.B. auf den Blutzuckerspiegel). Nebenwirkungen des KonsumsFälle von HPPD sind bekannt - Im Extremfall Auslösung von Drogenpsychosen.[3] ToxizitätDas Verhältnis von Wirkdosis zu tödlicher Dosis liegt im Vergleich zu anderen psychoaktiven Substanzen weit auseinander. Würde das Psilocin in Form von frischen Pilzen (sog. Magic Mushrooms) konsumiert, läge die Dosis für eine physiologisch tödliche Vergiftung bei etwa 1 kg Pilzen / kg Körpergewicht. RechtslageDeutschlandMit der Vierten Betäubungsmittel-Gleichstellungsverordnung (4. BtMGlV)[4] vom 21. Februar 1967, in Kraft getreten am 25. Februar 1967, wurden Psilocybin und Psilocin in der Bundesrepublik Deutschland den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften des Opiumgesetzes unterstellt. Heute sind Psilocybin und Psilocin in Anlage I zu § 1 BtMG (nicht verkehrsfähige und nicht verschreibungsfähige Stoffe) aufgelistet, das heißt, jeglicher Umgang (mit Ausnahme des Konsums) mit diesen Substanzen ist für die Allgemeinheit generell verboten. Quellen
Kategorien: Gesundheitsschädlicher Stoff | Tryptamin | Halluzinogen |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Psilocin aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |