Meine Merkliste
my.chemie.de  
Login  

Rotterdamer Übereinkommen



Das Rotterdamer Übereinkommen zur Chemikaliensicherheit ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum internationalen Handel mit Gefahrstoffen. Ziele des Übereinkommens sind die geteilte Verantwortung und die Kooperation der Vertragsstaaten zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Stoffrisiken. Unter anderem haben die über 100 Vertragsparteien mit Abschluss des Übereinkommens im September 1998 beschlossen, dass für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide ein Verfahren der vorherigen Zustimmung erforderlich ist, nachdem die Importländer von den Exportländern über die Einfuhr eines betreffenden Stoffs informiert wurden ("Prior Informed Consent", deshalb auch PIC-Konvention oder PIC-Übereinkommen). Diese Regelung soll insbesondere die Entwicklungsländer vor der unkontrollierten Einfuhr von Stoffen schützen, zu deren sicherem Umgang sie keine ausreichenden Informationen und Infrastruktur haben. Das Übereinkommen wurde von Deutschland Anfang 2001 ratifiziert. Am 24. Februar 2004 das Übereinkommen in Kraft getreten.

Siehe auch

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Rotterdamer_Übereinkommen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Ihr Bowser ist nicht aktuell. Microsoft Internet Explorer 6.0 unterstützt einige Funktionen auf ie.DE nicht.