Um alle Funktionen dieser Seite zu nutzen, aktivieren Sie bitte die Cookies in Ihrem Browser.
my.chemie.de
Mit einem my.chemie.de-Account haben Sie immer alles im Überblick - und können sich Ihre eigene Website und Ihren individuellen Newsletter konfigurieren.
- Meine Merkliste
- Meine gespeicherte Suche
- Meine gespeicherten Themen
- Meine Newsletter
Sicherheitsberater-RichtlinieDie Sicherheitsberaterrichtlinie (Richtlinie 96/35/EG des Rates über die Bestellung und die berufliche Befähigung von Sicherheitsberatern für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen) vom 3. Juni 1996 führte dazu, dass die deutsche Gefahrgutbeauftragtenverordnung mehrmals angepasst werden musste. Außerdem sind seit 2003 im Europäischen Übereinkommen über den Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße (ADR) für alle Vertragsstaaten unter Kapitel 1.8 die Vorschriften für den Sicherheitsberater aufgeführt, so dass auch darüber die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gilt. |
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Sicherheitsberater-Richtlinie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |