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Sicherheitsdatenblatt



Sicherheitsdatenblätter (SDB) oder Material Safety Data Sheets (MSDS) sind Sicherheitshinweise für den Umgang mit gefährlichen Substanzen. In Europa und vielen anderen Ländern müssen solche Datenblätter vom Inverkehrbringer, Einführer und Hersteller von Gefahrstoffen und von Zubereitungen, die diese Gefahrstoffe über bestimmte Mengengrenzen hinaus enthalten, zur Verfügung gestellt werden.

In der Regel werden aber für alle chemischen und biologischen Produkte SDB erstellt, um den Abnehmer der Produkte auch über eine etwaige Ungefährlichkeit zu informieren.

Über die Gefahrstoffverordnung und die darin enthaltenen Verweise auf EU-Richtlinien wird der Inhalt festgelegt, es folgen die Kapitelüberschriften, deren Reihenfolge zwar nicht festgelegt ist, in den SDB aber in der Regel der folgenden Empfehlung folgt:

  1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
  2. Mögliche Gefahren
  3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
  4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
  5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
  6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
  7. Handhabung und Lagerung
  8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen
  9. Physikalische und chemische Eigenschaften
  10. Stabilität und Reaktivität
  11. Angaben zur Toxikologie
  12. Angaben zur Ökologie
  13. Hinweise zur Entsorgung
  14. Angaben zum Transport
  15. Vorschriften wie R- und S-Sätze
  16. Sonstige Angaben

Werden Gefahrstoffe in Betrieben verwendet, müssen Betriebsanweisungen erstellt werden und für alle jederzeit einsehbar sein.

Die bisherigen Regelungen EU-Richtlinie zum EU-Sicherheitsdatenblatt trug die Bezeichnung 91/155/EWG und wurde durch die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 abgelöst, die seit dem 1.Juni 2007 gilt.

Eingang in das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland findet das EU-Sicherheitsdatenblatt über die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 6 → „von fachkundiger Person erstellt und aktualisiert“) und die dazu gehörende Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS 220).

Gruppen-Sicherheitsdatenblatt

In verschiedenen Fällen ist es für eine Firma sinnvoll, verschiedene Artikel mit ähnlichen oder gleichem Gefährdungspotenzial zu einer Gruppe zusammenzufassen und für diese Gruppe ein gemeinsames Sicherheitsdatenblatt zu erstellen. Das hat den Vorteil, dass weniger Sicherheitsdatenblätter herausgegeben werden müssen. Ein konkretes Beispiel bietet die Lackindustrie, in der ein Lackgrundstoff für verschiedene Farben verwendet wird. Der einzige Unterschied besteht in der Pigmentierung. Für die Gruppe wasserlöslicher Farben (mit verschiedenen Farbtönen) reicht beispielsweise ein einziges Sicherheitsdatenblatt.

Literatur

  • Reinhold Rühl, Georg Hamm: Sicherheitsdatenblätter - Eine Anleitung zum sicheren Umgang? UWSF - Zeitschrift für Umweltchemie und Ökotoxikologie 18(3), S. 201 - 206 (2006), ISSN 0934-3504
  • Fluck/Wintterle: Rechtsfragen des Sicherheitsdatenblattes, Berlin 2006. ISBN 978-3-936232-66-0
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Sicherheitsdatenblatt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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