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Solvent Yellow 124
Zum eindeutigen Nachweis ist Heizöl mit dem Markierstoff Solvent Yellow 124 und einem roten Farbstoff gekennzeichnet. Weiteres empfehlenswertes Fachwissen
AnwendungUm eine missbräuchliche Verwendung von (steuerbegünstigtem, d. h. vergleichsweise billigem) Heizöl als Kraftstoff auszuschließen, wurde ab 1. April 1976 eine Kennzeichnung eingeführt. In Deutschland wurde und wird, wie in den meisten EU-Mitgliedstaaten, leichtes Heizöl rot eingefärbt. Es gibt aber auch Gelb- oder Blaufärbungen. Da die Färbung von einem technisch Versierten relativ leicht entfernt werden kann, wurde zunächst Furfural zugesetzt, das mit einem einfachen Test nachweisbar ist. Weil Furfural zu instabil ist und der Test nur mit relativ gefährlichen Reagenzien durchgeführt werden kann, wurde Furfural durch „Solvent Yellow 124“ ersetzt. Um Verstöße auch international verfolgen zu können, ist seit dem 1. August 2002 in den EU-Mitgliedstaaten zur einheitlichen Heizölkennzeichnung als Markierstoff nur noch „Solvent Yellow 124“ zugelassen. Solvent selbst färbt das Heizöl kaum, auch nicht gelb. Der rote Farbstoff wird zur einfachen Unterscheidung weiterhin zusätzlich beigemischt. Nachweis
Es gibt keine wirtschaftlich vertretbare Möglichkeit, den Markierstoff aus dem Heizöl zu entfernen. Auch der Einbau eines „heimlichen“ Tanks hat keinen Sinn, da der Zoll nicht nur Proben aus dem regulären Tank entnimmt, sondern bei Verdacht auch aus den Leitungen zum Motor. „Solvent Yellow 124“ ist selbst bei extremer Verdünnung in einem einfachen Verfahren mit einem Indikatorreagenz unzweifelhaft nachzuweisen. Auch der Anteil des zugemischten Heizöls ist zu ermitteln. Der Zoll kann die Prüfung auch bei Kontrollen an der Strecke durchführen. Dabei reagiert Solvent Yellow 124 im sauren Milieu zu einem intensiv roten wasserlöslichen Farbstoff. Damit bildet sich eine Heizölphase, aus der der Farbstoff ausgeschüttelt wird, und eine rote Wasserphase. Das Verfahren ist kaum aufwendiger als ein Alkoholtest.
Rechtslage
Wer mit Heizöl Fahrzeuge betreibt, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig. Der beanstandete Treibstoff ist nachträglich komplett zu versteuern. Dabei werden Anteile bereits versteuerten Kraftstoffes nicht berücksichtigt. Es wird also für die Vergangenheit ein Verbrauch hochgerechnet und zusätzlich versteuert. Dem kann man sich nur entziehen, wenn alle legalen Tankungen und der tatsächliche Verbrauch lückenlos und zweifelsfrei nachgewiesen werden können. Neben der Nachversteuerung droht ein empfindliches Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren. Zudem erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, da der Kraftstofftank eine bauartspezifische Zulassung zur Lagerung und Transport von Dieselkraftstoff besitzt, eine Befüllung mit Heizöl verstößt somit gegen diese Zulassung. Da der Tank ein fester Bestandteil des Fahrzeuges ist, erlischt somit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, genauso wie im Falle anderer nicht zugelassener Ein- oder Anbauten. AusnahmenWas tun, wenn man in einem Notfall gezwungen ist, Heizöl zu tanken? In diesem Fall kann man den Vorgang sofort beim zuständigen Zollamt zur Anzeige bringen. Das geht notfalls auch erst einmal telefonisch und zu jeder Tages- und Nachtzeit. Die Meldung muss in jedem Fall vor einer möglichen Kontrolle eingegangen sein. Die getankte Menge ist anzumelden und zu versteuern. In der Regel wird von einer weiteren Verfolgung abgesehen. Begründungen bei oder nach einer Kontrolle werden in der Regel nicht berücksichtigt. Für Motoren in Blockheizkraftwerken und anderen stationären Motoren zur Erzeugung von Prozessenergie kann Heizöl eingesetzt werden. Für bestimmte Verbraucher, zum Beispiel Landwirte, gibt es klar umgrenzte Sonderregelungen. Die Verwendung von Heizöl bei Stand- und Zusatzheizungen in Fahrzeugen ist umstritten, da ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann. Bei korrektem Einsatz und deutlicher Trennung der Tanks und Zuleitungen dürften aber vom Gesetz her keine Einwände bestehen. Kategorien: Farbstoff | Mineralöl | Azoverbindung |
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Solvent_Yellow_124 aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |