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Spannungsarmglühen



  Das Spannungsarmglühen erfolgt mit dem Zweck, im Werkstück innere Spannungen abzubauen. Es wird bei Stahl meist in einem Temperaturbereich von 550-650 °C durchgeführt, wobei der Werkstoff den Spannungen entsprechend plastisch zu fließen beginnt.

Definition nach DIN EN 10052 
Glühen bei einer Temperatur unterhalb Ac1, meist unter 650 °C, mit anschließendem, langsamen Abkühlen zum Abbau innerer Spannungen, ohne wesentliche Änderung der vorliegenden Eigenschaften.

Die mit diesem Verfahren behandelten Werkstücke erfuhren ihre Spannungen vornehmlich infolge ungleichmässiger Abkühlung nach dem Gießen, Schweißen, Schmieden oder anderer thermischer Verfahren. Auch starke mechanische Bearbeitungen (Fräsen, Drehen, Hobeln, Tiefziehen usw.) machen oft ein Spannungsarmglühen erforderlich. Ohne diesen Fertigungsschritt würden bei der Weiterverarbeitung und bei nachfolgenden Wärmebehandlungen sich solche Spannungen lösen und zu geometrischen Abweichungen aufgrund von Verzug führen. Die durch Kaltumformung eingebrachte Kaltverfestigung in den Verformungszonen wird dagegen mittels des Rekristallisationsglühens entfernt.

Durch Spannungsarmglühen vor der Fertigbearbeitung eines Werkstückes hat man Gelegenheit, den Verzug nachträglich durch Feinbearbeiten zu egalisieren.

  • Rostfreie Stähle, mit Niob- und Tantal-Anteilen dürfen nicht spannungsarm geglüht werden!

Weiterführende Literatur

  • Hans-Jürgen Bargel, Günter Schulze, ...: Werkstoffkunde, VDI-Buch. 9. Auflage. Springer-Verlag, Berlin 2005, ISBN 3540261079
  • Wolfgang Weißbach: Werkstoffkunde und Werkstoffprüfung. 15. Auflage. Vieweg-Verlag, Wiesbaden 2004, ISBN 3528111194
 
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