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Steinschlag



 

Unter Steinschlag versteht man meist den Niedergang von Steinen oder Geröll an einem Berg. Steinschlag kann unterschiedliche Ursachen haben:

  • Erosion und Verwitterung
  • Durch Tiere, unachtsame Wanderer oder Kletterer können Steine losgetreten werden
  • Regenwasser oder Schmelzwasser kann Gestein bewegen

Auch zuvor frostgebundene Steine können bei Temperaturen oberhalb des Gefrierpunktes in Bewegung geraten. Wenn größere zusammenhängende Felspartien abbrechen, spricht man nicht mehr von Steinschlag, sondern von einem Felssturz. Einen umfangreicheren, meist rutschenden und eher lawinenähnlichen Abgang von Fels und Erdmassen bezeichnet man hingegen als Erdrutsch oder Bergrutsch.


Auch wenn Felsbeschaffenheit (brüchiger Stein), Witterung (Regen, Tauwetter), Tageszeit (Vormittagsstunden), Himmelsrichtung (durch Sonneneinstrahlung verursachte Erwärmung) und die lokale Geländegliederung (Schluchten, Rinnen) Rückschlüsse auf das Ausmaß der Steinschlaggefahr zulassen, zählt Steinschlag zu den großen, oftmals unberechenbaren Gefahren im Bergsport. In steinschlaggefährdeten Gebieten sind Steinschlaghelme dringend angeraten.

Auch Verkehrswege in Bergregionen können von Steinschlag betroffen sein. In diesem Fall muss der Benutzer damit rechnen, dass mehr oder weniger große Steine im Weg liegen, die unter Umständen ein gefährliches Hindernis darstellen können. Straßen sind daher in solchen Fällen mit dem Gefahrenzeichen Achtung Steinschlag gekennzeichnet.

Straßenverkehr

Von Steinschlag spricht man auch, wenn vorausfahrende Kraftfahrzeuge Beschädigungen durch aufgewirbelte Steine an den nachfolgenden Fahrzeugen verursachen. Hierbei handelt es sich um ein allgemeines Verkehrsrisiko. Den Schaden muss der Fahrzeughalter oft selbst tragen. Eine Haftung des Verursachers kann aber geltend gemacht werden, wenn unangemessene Geschwindigkeit, beispielsweise im Bereich von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Schotterstraßen oder an Straßenbaustellen ursächlich waren.

Für Schäden an der Windschutzscheibe kann allerdings die Teilkaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Wird die beschädigte Scheibe nicht ausgetauscht, sondern repariert (der Schaden darf nicht im Sichtfeld liegen), verzichten viele Versicherungen auf die evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung.

Verwandte Themen

  • Naturkatastrophe, Katastrophe
  • Massenbewegung (Geologie), Erdrutsch, Bergsturz, Lawine, Mure
  • Erosion, Verwitterung, Schneeschmelze
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Steinschlag aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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