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StoffbesitzerStoffbesitzer sind natürliche Personen ohne eigenes Brenngerät, die in einer Abfindungsbrennerei selbstgewonnene Obststoffe zu Branntwein verarbeiten lassen. Weiteres empfehlenswertes FachwissenJeder, der Obstbäume oder Beerenobst, z. B. im eigenen Garten oder auch Flächen mit Obstbäumen oder Beerenobst gepachtet hat oder Nießbraucher ist, ist Stoffbesitzer. Diese Bäume oder Sträucher müssen selbst gepflegt werden und das Obst selbst geerntet werden. Unterstützung durch Subunternehmer oder Familienmitglieder ist möglich. Als Stoffbesitzer auftreten darf nur der Besitzer oder Pächter der gemeldeten Flächen. Der Stoffbesitzer hat die gleichen Rechte und Pflichten, die auch ein Brennereibesitzer hat, denn er ist Herr des Verfahrens. Die Anmeldung der Obststoffe zum Brennen und die Versteuerung des potentiell zu gewinnenden Alkohols bei der zuständigen Zollbehörde erfolgt durch ihn als natürliche Person. Der Abfindungsbrenner nimmt den Abtrieb in seiner Brennerei für den Stoffbesitzer nur im Auftrag vor. Für die Einhaltung von Hygienevorschriften, Zollvorschriften etc. ist der Stoffbesitzer eigenverantwortlich. Stoffbesitzer können wie die Abfindungsbrennereien 50 lA Jahreserzeugungsmenge herstellen und ebenso an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein abliefern bzw. im Abschnitt brennen, was jedoch angesichts der wertvollen Obststoffe nur selten in Anspruch genommen wird. |
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Stoffbesitzer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |