Meine Merkliste
my.chemie.de  
Login  

Technische Regeln



Liste der Technischen Regeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Bundesrepublik Deutschland (unvollständig)
ASR Arbeitsstätten-Richtlinien
RAB Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
SprengLR Sprengstofflager Richtlinien
TRA Technische Regeln für Aufzüge
TRAC Technische Regeln für Acetylenanlagen
und Calciumcarbidlager
TRB Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung
– Druckbehälter
TRbF Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten
TRBA Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
TRD Technische Regeln für Dampfkessel
TRG Technische Regeln für technische Gase (Druckgase)
TRGL Technische Regeln für Gashochdruckleitungen
TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRR Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung
– Rohrleitungen (Druckbehälterverordnung)
TRSK Technische Regeln für Schankanlagen
TRwS Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe
TRFL Technische Regeln für Rohrfernleitungen
TRBS Technische Regeln für Betriebssicherheit

Technische Regeln sind Empfehlungen und technische Vorschläge, die einen Weg zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung, eines technischen Ablaufes usw. empfehlen. Sie sind keine Rechtsnormen und haben damit auch nicht zwangsläufig den Charakter von gesetzlichen Vorschriften. Technische Regeln können jedoch Gesetzeskraft erhalten, z. B. durch bauaufsichtliche Einführung.

Werden diese Empfehlungen eingehalten, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprechend betrieben worden ist. Im Fall eines Unfalls kann der Arbeitgeber nachweisen, dass ihm keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Die aktuellen technischen Regeln konnten bislang als „Stand der Technik“ angesehen werden, weil sie einer permanenten Anpassung an den technischen Fortschritt unterlagen. Mit der Aufhebung der Dampfkessel-, Druckbehälter- und Getränkeschankanlagenverordnung werden die TRD, TRB, TRR, TRSK, TRG nicht mehr geändert und somit auch nicht mehr dem Stand der Technik angepasst. Sie werden durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS ersetzt, die aber nach der neuen Konzeption nicht mehr technische Details beschreiben. Um weiterhin den Stand der Technik einzuhalten, müssen weitere Vorschriften (EG-Richtlinien, EN-Normen, Empfehlungen von Verbänden {VDI, VDE, VDMA, AGI}, Informationen der Berufsgenossenschaften, Leitlinien für Interpretationen etc.) herangezogen werden. Da die Möglichkeit, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, über verschiedene Ansätze erreicht werden kann, muss dies in der Gefährdungsbeurteilung beschrieben werden.


Beispiele
  • Beim Tatbestand der Baugefährdung verweist § 319 StGB, bei der Mängelfreiheit eines Werkes § 641a Abs. 3 Satz 4 BGB, bei den Pflichten des Herstellers § 3 Abs. 1 Satz 2 GerätesicherheitsG (Gerätesicherheitsgesetz) auf die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“
  • bei der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen § 5 Abs. 1 Nr. 2 BundesimmissionsschutzG (Bundesimmissionsschutzgesetz) auf den „Stand der Technik“,
  • bei der Genehmigung von Anlagen § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtomG (Atomgesetz) gar auf den „Stand von Wissenschaft und Technik“
  • in kommunalen Satzungen wird häufig direkt auf eine bestimmte DIN-Norm verwiesen, z.B. bei der Entwässerung von Grundstücken
  • in der Gefahrstoffverordnung wird auf bestimmte Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS) verwiesen.

Eine Ausnahme stellen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV, BGV) der Unfallversicherungsträger, der Berufsgenossenschaften, dar; diese sind für einen begrenzten Bereich (Mitgliedsbetriebe) autonomes Recht und gleichzeitig Technische Regel.

Auch EU-Richtlinien stellen an sich keine unmittelbar anwendbaren Rechtsnormen dar, da sie zunächst in das nationale Recht der jeweiligen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen; sie können aber bei fehlerhafter oder verspäteter Umsetzung unmittelbar anwendbar sein und sind jedenfalls für die Auslegung des nationalen Rechts von Belang. Besonders im Arbeits- und Gesundheitsschutz werden technische Regeln für die betriebliche Umsetzung verwendet.

Beispiele für technische Regeln sind die Arbeitsstättenrichtlinien, Technische Regeln Gefahrstoffe oder DIN-Vorschriften.

TRGS · Technische Regeln für Gefahrstoffe

Gliederung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe
001 – 099 Allgemeines, Aufbau und Anwendung
100 – 199 Begriffsbestimmung
200 – 399 Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
500 – 699 Umgang mit Gefahrstoffen (ab 600 Ersatzstoffe, - verfahren und Beschränkungen)
700 – 799 Gesundheitliche Überwachung
900 – 999 sonstige Beschlüsse

TRD · Technische Regeln für Dampfkessel

Gliederung der Technischen Regeln für Dampfkessel [1]
001 Allgemeines, Aufbau und Anwendung
100 ff. Werkstoffe
201 ff. Herstellung
300 ff. Berechnung
401 ff. Ausrüstung und Aufstellung
500 ff. Prüfung
520 Erlaubnis und Anzeigeverfahren
601 ff. Betrieb
701 ff. Dampfkessel der Gruppe II
801 Dampfkessel der Gruppe I
802 Dampfkessel der Gruppe III


Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!

{{}}

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Technische_Regeln aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Ihr Bowser ist nicht aktuell. Microsoft Internet Explorer 6.0 unterstützt einige Funktionen auf ie.DE nicht.