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TunnelbeschränkungscodeWeiteres empfehlenswertes Fachwissen
Teil der ADRDer Tunnelbeschränkungscode ist seit Veröffentlichung der ADR 2007 Bestandteil dieser und unter Kapitel 8.6 aufzufinden. Zusätzlich wird im Kapitel 3.2 (Tabelle A) des ADR jedem Stoff ein Tunnelbeschränkungscode zugeordnet. Dort steht dieser in Spalte 15 der Tabelle, in Klammern, unter der jeweiligen Beförderungskategorie. Sinn und Zweck des Tunnelbeschränkungscodes (TBC)Da es in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen Unfällen in Tunneln (z.B. im Tauerntunnel) kam, werden Tunnel in insgesamt fünf Kategorien (A-E) aufgeteilt und durch das Verbotszeichen 261 der StVO beschränkt.
TUNNELKATEGORIEGenerell gilt, je höher die Tunnel-Kategorie, desto höher die Beschränkung. Die Beschränkung wird bei allen Kategorien außer A durch ein Zusatzschild zum Verbotszeichen 261 angezeigt.
Stufen des Tunnelbeschränkungscodes
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Tunnelbeschränkungscode aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |