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UL94



Die Vorschrift UL94Tests for Flammability of Plastic Materials for Parts in Devices and Applications“ (Tests zur Brennbarkeit von Kunststoffen für Teile in Geräten und Anwendungen) der Underwriters Laboratories (UL) beschreibt ein Verfahren zur Beurteilung und Klassifizierung der Brennbarkeit von Kunststoffen. Sie wurde inhaltsgleich in die Normen IEC/DIN EN 60695-11-10 und -20 und die kanadische CSA C 22.2 übernommen.

Generelle Vorgehensweise

Für die Klassifizierung werden Probekörper der Abmessungen 125 x 13 x S (mm)³ hergestellt. Die Dicke S muss dabei der kleinsten Wandstärke in der vorgesehenen Anwendung entsprechen und darf maximal 13 mm betragen. Häufig wird in einer oder mehrerer der Rasterstufen 0.40 mm, 0.75 mm, 1.5 mm und 3.0 mm geprüft.

Die Proben werden anschließend auf Kosten des jeweiligen Materiallieferanten bei den Underwriters Laboratories oder in einem akkreditierten Prüflabor geprüft. Das Ergebnis wird beim weltweit einzigen zuständigen UL-Zentrum in Melville eingereicht und dort nach stichprobenweiser Überprüfung die erreichte Klassifizierung bestimmt und in öffentlich zugänglichen so genannten Yellow Cards eingetragen. Auf diesen können sich Anwender informieren, ob ein bestimmtes Material der geforderten Brandschutzklassifizierung entspricht.

Versuchsablauf

Die Tests werden mit 20 mm hoher offener Flamme (Bunsenbrenner) durchgeführt. Die Zündquelle weist je nach angestrebter Klassifizierung eine Leistung von 50 oder 500 Watt auf. Sie wirkt zweimal kurzzeitig auf den Probekörper ein und wird anschließend wieder entfernt. Dabei werden die Brennzeit und das Abfallen brennender Teile mit Hilfe eines Wattebausches bewertet, welcher unter dem Probekörper angeordnet ist.

Klassifizierung

Die Klassifizierung erfolgt für die geprüfte Probekörperdicke in die Stufen HB (Horizontalbrennprüfung) sowie V-0, V-1, V-2, 5VA und 5VB (Vertikalbrennprüfung). Diese stehen – geordnet nach der Höhe der Anforderung – im Einzelnen für:

  • HB: langsames Brennen einer horizontal eingespannten Probe (Dicke <3 mm; HB75: Rate <75 mm/min; HB40: <40 mm/min; HB: Selbstverlöschen).
  • V2 Verlöschen einer vertikal eingespannten Probe innerhalb von 30 Sekunden.
  • V1: wie V2, jedoch kein Abtropfen von Kunststoffschmelze zulässig.
  • V0: wie V1, jedoch Verlöschen der Flamme innerhalb von 10 Sekunden.

Kunststoffe, die mindestens die Klassifizierung V2 erfüllen, können zusätzlich mit der 500-Watt-Flamme (125 mm Flammhöhe) geprüft werden:

  • 5VB: Verlöschen einer vertikal eingespannten Probe; kein Abtropfen aber Bildung von Brandlöchern sind zulässig.
  • 5VA: Verlöschen einer vertikal eingespannten Probe; weder Abtropfen noch Bildung von Brandlöchern sind zulässig.

Es gibt ähnliche Klassifizierungen für Schaumstoffe (HF-1, HF-2, HBF) und Dünnfilme (VTM-0, VTM-1, VTM-2).

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel UL94 aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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