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Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien



Die Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) sind ein feststehender Begriff in der deutschen Gefahrstoffverordnung.

Mit den VSK sollen für definierte Tätigkeiten mit bestimmten Stoffen konkrete Maßnahmen und Bedingungen festgelegt werden, bei denen von einem akzeptablen Gesundheitsschutz für die betroffenen Beschäftigten ausgegangen werden kann. Damit kann auf aufwendigere Messungen und Analysen verzichtet werden.

Die VSK sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 420 [1] niedergelegt.

Bei entsprechenden Daten können neue Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) beim Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beantragt werden.

5 VSK in der TRGS 420, Anl. 1 zur dauerhaft sicheren Einhaltung

  • von Luftgrenzwerten für die Abfüllung von org. Flüssigkeiten in Gebinde bis 250l
  • von Luftgrenzwerten bei der Runderneuerung von Reifen
  • der TRK von Vinylchlorid bei der Verarbeitung von PVC
  • von Luftgrenzwerten beim Umgang mit Arbeitsstoffen in Anlagen, Teilanlagen oder Arbeitsverfahren
  • des Luftgrenzwertes von Formaldehyd bei der Anwendung von Niedertemperatur-Dampf-mit Formaldehyd-Verfahren (NTDF) zur Sterilisation im Gesundheitswesen

In der TRGS 420, Anl. 2 sind zusätzlich eine Empfehlung der LASI/ALMA und 20 Empfehlungen der BG/BGIA enthalten.

Sie sollen dem Unternehmer helfen, seinen Verpflichtungen aus der Gefahrstoffverordnung hinsichtlich der Überwachung der Arbeitsplatzgrenzwerte nachkommen zu können (siehe dazu auch das Schutzstufenkonzept). Die VSK gestatten ohne Expositionsmessungen festzustellen, dass der Grenzwert dauerhaft sicher eingehalten wird oder eingehalten wird oder überschritten wird. Die letztere der Beurteilungen soll zu einer Festlegung von entsprechenden Schutzmaßnahmen führen. Ebenso beschreiben die VSK Arbeitsverfahren, bei denen Kontrollmessungen vereinfacht durchgeführt werden können (Leitkomponenten, Prüfröhrchen etc.) oder z.B. von Funktionskontrollen auf Expositionsänderungen geschlossen werden (ohne Kontrollmessungen) oder generell auf Kontrollmessungen verzichtet werden kann.

Quellen

  1. TRGS 420, Download bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA [1]
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Verfahrens-_und_stoffspezifische_Kriterien aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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