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Verordnung explosionsfähige AtmosphärenDie Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) ist die am 1. August 2004 in Kraft getretene österreichische Verordnung über den Umgang mit bestimmten explosionsgefährlichen Stoffen. Weiteres empfehlenswertes FachwissenDiese Verordnung betrifft jeden Betrieb, der in Arbeitsstätten explosionsgefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in Mischung mit Luft herstellt, bearbeitet, verarbeitet, lagert, bereitstellt oder innerbetrieblich transportiert. Folgende Gewerbe bzw. Berufsgruppen können typischerweise davon betroffen sein: Bäcker, Chemisches Gewerbe, Lackierer, Kraftfahrzeugtechniker, Kunststoffverarbeiter, Lackhersteller, Metallschleifer, Müller, Handel (mit Farben, Lacken, Chemikalien, Holz), Tankstellen, Flüssiggaslagerung, Gefahrengutlager, Transportgewerbe und Spitäler Die VEXAT-Verordnung enthält insbesondere:
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Verordnung_explosionsfähige_Atmosphären aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |