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Verpackungsgruppe



Der Begriff Verpackungsgruppe bedeutet eine transportrechtliche Einteilung der Stoffe und Gegenstände als Gefahrgüter:

  • Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
  • Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
  • Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr

Mit der Verpackungsgruppe wird gleichzeitig die Mindestanforderung an die Verpackung definiert (X-kodiert, Y-kodiert, Z-kodiert).

 
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