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WasserschadstoffWasserschadstoffe werden nach deutschem Recht auch als wassergefährdende Stoffe bezeichnet. Weiteres empfehlenswertes FachwissenDiese sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG, Deutschland) zusammenfassend definiert (angepasster Auszug): Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern. Dazu zählen:
Siehe auch
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