Deutsche Umwelthilfe fordert Rücknahmepflicht des Handels für ausgediente Energiesparlampen
Nur jeder fünfte Bau-, Drogerie- und Supermarkt informiert über die Entsorgung quecksilberhaltiger Lampen
Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren beinhalten technisch bedingt sehr kleine Mengen giftigen Quecksilbers und müssen nach dem Gebrauch getrennt gesammelt und entsorgt werden. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland rund 37 Prozent der Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gesammelt und einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt. Dies entspricht einer leichten Steigerung gegenüber dem Vorjahr, die sich aber im europäischen Vergleich relativiert. Mit einer Sammelquote von 37 Prozent liegt Deutschland bei weniger als der Hälfte dessen was beispielsweise im Nachbarland Schweden gesammelt wird. „Ausgebrannte Energiesparlampen landen hierzulande immer noch zu oft im Hausmüll. Um das zu ändern, müssen attraktive und deutlich verbesserte Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher geschaffen werden“, sagt Maria Elander, die Leiterin des Bereichs Kreislaufwirtschaft der DUH.
Neben einer bürgerfreundlicheren Sammlung bei kommunalen Recycling- und Schadstoffhöfen, etwa durch angepasste Öffnungszeiten, fordert die DUH auch eine Rücknahmepflicht des Handels für alte Energiesparlampen. „Überall dort, wo Energiesparlampen verkauft werden, müssen diese auch zurückgenommen werden – und zwar kostenlos und unabhängig davon, wo sie gekauft wurden“ fordert Elander.
Im Rahmen von Testbesuchen stellten DUH-Mitarbeiter bei der Kundeninformation und Rücknahmebereitschaft große Unterschiede zwischen Handelsketten fest. Besonders positiv ist beispielsweise das Engagement der DM-Drogeriemärkte. Alle getesteten DM-Märkte haben eine Rückgabebox für Energiesparlampen in ihre Entsorgungsstation am Ausgang integriert und bieten damit eine kundenfreundliche und bequeme Abgabemöglichkeit an.
Während die freiwillige Sammlung von Energiesparlampen im Handel langsam zunimmt, bleibt die Verbraucherinformation noch weit zurück. Seit dem 1. September 2010 gelten europaweit neue Kennzeichnungspflichten für Energiesparlampen. Dem Verbraucher müssen vielfältige Informationen auf der Verpackung (u.a. Anlaufzeit, Quecksilbergehalt, Lichtfarbe) sowie auf frei zugänglichen Internetseiten bereitgestellt werden. Bei den aktuellen Testbesuchen wurden kaum Kundeninformationen zu den neuen Symbolen auf Lampenverpackungen gefunden. Vielfach beschränkten sich die Märkte auf einen Hinweis, dass der Wechsel zu Energiesparlampen den Stromverbrauch reduzieren würde. Hinweise zur fachgerechten Entsorgung ausgedienter Energiesparlampen sucht man dagegen häufig vergeblich.
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