Wenn der Böller in der Hand explodiert
Heidrun Fink, Prüfleiterin bei der BAM: „Würde man einen geprüften Knallkörper mit Schwarzpulver in der Hand anzünden, käme es zu ein paar Verbrennungen. Bei den Polenböllern, wir nennen sie Blitzknallkörper, könnte man einige Finger verlieren“.
Für Deutschland weisen zugelassene Feuerwerksartikel eine Reihe von Merkmalen auf: „Jeder Feuerwerksartikel, der auf den deutschen Markt kommt, muss eine Identifikationsnummer der BAM erhalten“, weiß Christian Lohrer, Pyrotechnikexperte bei der BAM. Auf diese Nummer, sowie auf die europaweit gültige Registriernummer in Verbindung mit einem CE-Kennzeichen und eine deutsche Gebrauchsanleitung sollte man beim Kauf achten.
Ob ein Feuerwerkskörper diese Identifikationsnummer erhält, hängt von den Kriterien ab, die in Deutschland gelten. Denn trotz EU-Richtlinie gelten in Deutschland teilweise strengere Regeln als in benachbarten EU-Ländern. So können Feuerwerksartikel, die in Polen erlaubt sind, in Deutschland verboten sein. Feuerwerkskörper werden in zwei Kategorien eingeteilt. Knallkörper mit dem Kürzel F2 (oder der alten, noch bis 2017 gültigen Bezeichnung PII) dürfen nur von Personen ab 18 Jahren gezündet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig und von Personen ab 12 Jahre abgebrannt werden.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Wissenschaft
Holen Sie sich die Chemie-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.