Wenn der Böller in der Hand explodiert
Heidrun Fink, Prüfleiterin bei der BAM: „Würde man einen geprüften Knallkörper mit Schwarzpulver in der Hand anzünden, käme es zu ein paar Verbrennungen. Bei den Polenböllern, wir nennen sie Blitzknallkörper, könnte man einige Finger verlieren“.
Für Deutschland weisen zugelassene Feuerwerksartikel eine Reihe von Merkmalen auf: „Jeder Feuerwerksartikel, der auf den deutschen Markt kommt, muss eine Identifikationsnummer der BAM erhalten“, weiß Christian Lohrer, Pyrotechnikexperte bei der BAM. Auf diese Nummer, sowie auf die europaweit gültige Registriernummer in Verbindung mit einem CE-Kennzeichen und eine deutsche Gebrauchsanleitung sollte man beim Kauf achten.
Ob ein Feuerwerkskörper diese Identifikationsnummer erhält, hängt von den Kriterien ab, die in Deutschland gelten. Denn trotz EU-Richtlinie gelten in Deutschland teilweise strengere Regeln als in benachbarten EU-Ländern. So können Feuerwerksartikel, die in Polen erlaubt sind, in Deutschland verboten sein. Feuerwerkskörper werden in zwei Kategorien eingeteilt. Knallkörper mit dem Kürzel F2 (oder der alten, noch bis 2017 gültigen Bezeichnung PII) dürfen nur von Personen ab 18 Jahren gezündet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig und von Personen ab 12 Jahre abgebrannt werden.
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