SpaEfV: Neue Verordnung schafft Orientierung beim Spitzenausgleich
Produzierende Unternehmen in Deutschland können durch Beantragung des sogenannten Spitzenausgleichs finanzielle Entlastungen von der Energie- und Stromsteuer in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist seit 2013 der Nachweis eines Energiemanagementsystems (nach DIN EN ISO 50001) oder eines Umweltmanagementsystems (EMAS). Für KMU sind alternative, einfachere Systeme ausreichend. Um 2013 und 2014 von den Entlastungen zu profitieren, muss bis Ende des Jahres der Nachweis erbracht werden, dass ein solches Managementsystem eingeführt wird.
Mit dem heutigen Inkrafttreten der SpaEfV ist nun geregelt, dass für KMU als Nachweise die Durchführung eines Energieaudits nach EN 16247-1 oder ein ähnliches Verfahren anerkannt werden. Beides ist in der SpaEfV beschrieben. „Mit der Verordnung haben KMU endlich eine genauere Grundlage, um Energieeffizienzmaßnahmen zu planen und umzusetzen. Alle Fragen sind durch die SpaEfV jedoch noch nicht geklärt. Der VEA wird betroffene Unternehmen hier unterstützen und sein Beratungsangebot entsprechend erweitern“, resümiert Dr. Volker Stuke. Der VEA arbeitet aktuell an einer Lösung zur Sicherung der Steuerrückerstattung aus dem Spitzenausgleich für KMU.
Den Unternehmen bleiben noch fünf Monate Zeit, sich mit diesem Thema zu befassen, um künftig vom Spitzenausgleich zu profitieren. Für KMU drängt die Zeit besonders, da viele nicht über mögliche Einsparpotenziale informiert sind und bisher nur wenige Angebote für die Durchführung der Energieaudits bestehen. Der VEA empfiehlt Unternehmen, in einem ersten Schritt zu prüfen, wie hoch die möglichen Rückerstattungsbeträge für 2013 und die folgenden Jahre sind. Außerdem muss sichergestellt werden, ob die EU-Kriterien für die Einstufung als „KMU“ erfüllt werden.
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