Deutschland muss Grenzwerte für Schwermetalle in Spielzeug ändern
(dpa) Deutschland muss seine Grenzwerte für bestimmte Schwermetalle in Spielzeug den EU-Vorgaben anpassen. Dies hat das EU-Gericht in Luxemburg am Mittwoch entschieden (Rechtssache T-198/12). Bei Arsen, Quecksilber und Antimon muss sich Deutschland demnach an die im europäischen Recht festgelegten Obergrenzen halten. Bei Blei muss die EU-Kommission neu entscheiden, bei Barium hat Deutschland keine Bedenken mehr. Die Stoffe gelten zum Teil als krebserregend. Die Bundesregierung kann Rechtsmittel einlegen.
Deutschland hatte argumentiert, dass die eigenen Obergrenzen Kindern besseren Schutz böten als die europäischen Vorgaben. Diese Sicht teilen die Richter in Luxemburg nicht: Denn für bestimmte Materialien erlaubt Deutschland sogar höhere Grenzwerte als im EU-Recht vorgesehen.
Hintergrund des Streits sind unterschiedliche Methoden zur Bewertung des Risikos einer Aufnahme in den Körper. Nach deutschem Recht gelten einheitliche Grenzwerte für einen Schadstoff - egal, ob ein Material fest, flüssig oder staubig ist. Das EU-Recht hingegen ist bei staubigen Materialien (zum Beispiel Kreide) oder bei flüssigen Stoffen (etwa Seifenblasenflüssigkeit) strenger als das deutsche Recht. Für Material, das bei Gebrauch abgeschabt werden kann, sind indes die deutschen Grenzwerte strikter als die EU-Vorgaben - hier kann es um die Außenhaut von Puppen oder die Lackierung von Spielzeugautos gehen.
Die Richter erklären, dass das Risiko für die Kinder je nach Material variiert. Deshalb könne Deutschland nicht behaupten, dass die eigenen Grenzwerte Kinder in jedem Fall besser schützten.
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