Feinstaub durch Fasern mindern

Richtlinie VDI 3469 zur Emissionsminderung bei Herstellung und Verarbeitung von Fasermaterialien

20.05.2015 - Deutschland

Bei der Herstellung und Verarbeitung von faserhaltigen Materialien treten Feinstäube auf, die die Luftqualität in Innenräumen beeinträchtigen. Die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN hat fünf Blätter der Richtlinienreihe VDI 3469 veröffentlicht, die zeigen, wie Emissionen durch faserförmige Stäube vermieden bzw. gemindert werden können.

VDI 3469 Blatt 1 E: Grundlagen

In Blatt 1 der Richtlinie werden Verfahren beschrieben und beurteilt, durch die die Emission faserförmiger Stäube vermieden oder gemindert werden. Zusätzlich wird auf einhaltbare Emissionswerte und die anzuwendende Messtechnik hingewiesen. Die Richtlinie behandelt die faserförmigen Stäube, die beim Umgang mit den in den Folgeblättern der Richtlinienreihe VDI 3469 beschriebenen Produkten freigesetzt werden können. Diese Folgeblätter gelten nur im Zusammenhang mit dieser Richtlinie.

VDI 3469 Blatt 2 E: Faserzementprodukte

Blatt 2 der Richtlinie behandelt die Emissionsminderung faserförmiger Stäube bei der Herstellung und Verarbeitung von Faserzement-Baustoffen im Hoch- und Tiefbau. Stäube können hier beim Lagern der Rohstoffe, bei der Aufbereitung der Fasern und der Herstellung des Faserzementgemisches entstehen. Für die Bearbeitung (Schneiden, Bohren, Lochen) der Produkte im trockenen Zustand sowohl im Herstellerwerk als auch auf der Baustelle werden in der Richtlinie geeignete staubarm arbeitende Geräte vorgeschlagen. Ausführlich wird auf Abfallbeseitigung, Abbruch und Deponierung von Faserzementprodukten eingegangen.

VDI 3469 Blatt 3 E: Textilien aus organischen und anorganischen Fasern

Blatt 3 umfasst die Herstellung und Verarbeitung von Textilien aus organischen und anorganischen Fasern. Textile Halb- und Fertigprodukte werden überwiegend für die Produktion von Bekleidung (Bekleidungstextilien), Heimtextilien (z.B. für Bezugs- und Gardinenstoff oder Teppiche) sowie für technische Textilien (z.B. Filtermedien, Verbundwerkstoffe und Diaphragmen) eingesetzt. Die Möglichkeiten zur Emissionsminderung bei der Herstellung und Weiterverarbeitung der genannten Produkte werden ausführlich beschrieben. Ein weiterer Abschnitt behandelt die bei der Abfallbeseitigung zu beachtenden Vorschriften.

VDI 3469 Blatt 5 E: Hochtemperaturwollen

Die Richtlinie umfasst die Herstellung und Verarbeitung von Hochtemperaturwollen und deren Erzeugnissen. Zur Gruppe der Hochtemperaturwollen gehören amorphe AES (Alkaline Earth Silicate)- und Aluminiumsilikatwollen sowie Aluminiumoxidwollen. Die Verwendung von Hochtemperaturwollen ermöglicht den vorwiegend industriellen Anwendern den Betrieb rationeller Wärmebehandlungsanlagen bei Temperaturen zwischen 600 °C und 1800 °C. In diesen Hochtemperaturanwendungen können der Verbrauch von Primärenergie und die damit verbundenen CO²-Emissionen in vielen Anlagen um bis zu 50 Prozent reduziert werden.

VDI 3469 Blatt 8 E: Flachdichtungen auf Faserbasis

Blatt 8 behandelt die Herstellung von Flachdichtungen aus Faserverbundwerkstoffen. Dabei wird überwiegend das Kalander- oder Beater-Verfahren angewandt. Im Regelfall werden Dichtungen durch Stanz-, Schneid- oder andere spanlose Trennverfahren aus bahn- bzw. tafelförmigem Dichtungsmaterial hergestellt. Die vorgenannten Trennverfahren setzen wesentlich weniger Fasern frei als spanende Verfahren. Des Weiteren werden die technischen Möglichkeiten zum Vermindern der Emissionen aufgezeigt. Dabei wird zwischen werkstoffspezifischen und verfahrens- und betriebstechnischen Maßnahmen unterschieden.

Herausgeber der Richtlinienreihe VDI 3469 „Emissionsminderung - Herstellung und Verarbeitung von faserhaltigen Materialien“ ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN.

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