Bundesumweltministerium lehnt Vorschlag der Chemikalienhersteller zu REACH ab
Trittin: Die Grossen der Chemiebranche wollen sich Vorteile zu Lasten der Verbraucher verschaffen
Der Vorschlag der EU-Kommission für das neue europäische Chemikaliengesetz REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) sieht eine systematische Prüfung der von der Chemischen Industrie hergestellten Chemikalien auf Umwelt- und Gesundheitsgefahren vor. Nach dem EU-Kommissionsvorschlag kann die Industrie auf die Prüfung von Langzeitwirkungen verzichten. Sie muss dann aber begründet darlegen, dass Mensch und Umwelt tatsächlich nicht mit dem Stoff in Berührung kommen. Bei Stoffen, die in großen Mengen produziert, in der Regel an viele verschiedene Abnehmer verkauft und von diesen zu den verschiedensten Zwecken verwendet werden, ist aber eine Exposition in der Praxis kaum auszuschließen.
Mit ihrem Vorschlag wollen die Chemikalienhersteller die Beweislast umdrehen: Erst wenn die Verwender oder die Behörden nachgewiesen haben, dass Mensch und Umwelt einem Stoff tatsächlich ausgesetzt sind, wollen die Chemikalienhersteller sich mit möglichen Spätfolgen befassen müssen, sofern es ihnen nicht sogar gelingt, diese Aufgabe auf den betreffenden Verwender abzuwälzen. Dies ist das Ergebnis von Fachgesprächen, die das Bundesumweltministerium in den letzten Tagen sowohl mit dem VCI als auch mit den Bundesbehörden geführt hat, die in Deutschland mit Chemikalienbewertungsfragen befasst sind.
In dem Konzept der Chemie-Verbände soll sich die Chemische Industrie außerdem dadurch von weitergehenden Stoffprüfungen befreien können, dass sie so genannte "Abschneidekriterien" in Anspruch nimmt. Das sind Regelungen, wonach Stoffgefahren nicht geprüft werden müssen, wenn beispielsweise bestimmte Konzentrationsgrenzen im Endprodukt eingehalten werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Kriterien hätte aber nicht sie selbst, sondern der Verwender des Stoffes, also in erster Linie Wirtschaftsunternehmen anderer Branchen. Die Festlegung der Abschneidekriterien ist im Übrigen äußerst heikel: Eine sicherheitsbewusste Ausgestaltung würde nach dem VCI/CEFIC-Konzept zu Prüfbelastungen führen, die bei kleineren Stoffmengen weit über den Kommissionsentwurf hinausgehen. Dies würde vor allem kleine und mittlere Unternehmen treffen. Eine weniger sicherheitsbewusste Ausgestaltung ergäbe umgekehrt unvertretbare Datenlücken bei Stoffen, die in großen Mengen gehandelt und verarbeitet werden. Die Verbände haben hierzu bezeichnenderweise keine konkreten Vorschläge vorgelegt, sondern verweisen auf eine im weiteren Verfahren hierzu zu leistende Arbeit.
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