Überwachungsbedürftige Anlagen und Betriebssicherheitverordnung
Kompakter Ratgeber von F.A.Z.-Institut und TÜV SÜD
Mit der Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV) hat der Gesetzgeber die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen auf eine komplett neue Basis gestellt. Betroffen sind alle Unternehmen, die Dampf- und Druckbehälteranlagen, Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie Anlagen zum Umschlag von entzündlichen Flüssigkeiten betreiben. Sie können und müssen in Zukunft die Prüffristen für ihre Anlagen selbst festlegen und eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) mit der Prüfung beauftragen.
"Die Betriebssicherheitsverordnung gibt Anlagenbetreibern nicht nur mehr Freiheiten, sondern auch eine deutlich höhere Eigenverantwortung", sagt Dr. Manfred Bayerlein, Geschäftsführer der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. "Wenn im Unternehmen kein tiefgreifendes Wissen um die BetrSichV vorhanden ist und wenn die nötigen Erfahrungen fehlen, vergeben die Betreiber entweder durch eine 'Übererfüllung' der Vorschriften die in den neuen Regelungen enthaltenden Chancen oder sie setzen sich durch eine 'Untererfüllung' einem hohen Haftungsrisiko aus."
Der Ratgeber "Überwachungsbedürftige Anlagen" ist im F.A.Z.-Institut erschienen.
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