Neuer REACH-CLP-Biozid Helpdesk
Helpdesk bei der BAuA wird ab September erweitert
Die REACH-Verordnung regelt den sicheren Umgang mit Industriechemikalien in Europa. Die CLP-Verordnung ist Grundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die neue Biozid-Verordnung schließlich regelt den Umgang mit Produkten, die gegen Schädlinge wie Insekten oder Ratten, aber auch gegen Bakterien oder Pilze eingesetzt werden. Sie ermöglicht gegenüber der bisher gültigen Richtlinie neue Zulassungsverfahren wie zum Beispiel Unionszulassungen, die für die gesamte Europäische Union gelten werden. Das vereinfachte Verfahren für Biozid-Produkte mit einem günstigen Umwelt- und Gesundheitsprofil ist geändert worden, außerdem erfasst die Verordnung nun auch mit Bioziden behandelte Waren und vor Ort hergestellte Biozide.
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