Henkel beschließt Restrukturierungsmaßnahmen
Einsparungen von jährlich rund 125 Mio. Euro erwartet, Abbau von etwa 3.000 Stellen bis 2006
"Mit diesem Schritt antworten wir frühzeitig und flexibel auf die Veränderungen in unseren Märkten," sagt Prof. Dr. Ulrich Lehner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Henkel KGaA. "Wir nehmen mit diesem Schritt Entwicklungen vorweg und stellen damit aus einer Position der Stärke den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens sowie die Erreichung unseres langfristigen Ziels eines profitablen Wachstums sicher."
Da das Geschäftsumfeld durch ein unverändert hohes Preisbewusstsein der Verbraucher bei gleichzeitigem Anstieg der Kosten geprägt ist, beinhaltet das Programm eine weitere wirksame Senkung der Kosten sowie Effizienzverbesserungen in Produktion, Vertrieb und Verwaltung.
Für Maßnahmen in den Jahren 2004 bis 2006 rechnet Henkel, neben den für 2004 bereits geplanten Aufwendungen, mit einem zusätzlichen Restrukturierungsvolumen von rund 400 Mio. Euro. Die erwarteten zukünftigen Einsparungen aus dem Programm betragen ab 2007 rund 125 Mio. Euro pro Jahr.
Schwerpunkte des neuen Restrukturierungsprogramms bilden die Reorganisation von Standorten sowie die Straffung der Verwaltungsbereiche. Darüber hinaus werden auch Optimierungspotenziale im Rahmen von Akquisitionen angegangen. Grundsätzlich sind alle Unternehmensbereiche von diesem Programm betroffen, wobei jedoch der regionale Schwerpunkt auf Europa und Nordamerika liegt. Weltweit wird es bis 2006 im Rahmen des Programms zu einem Abbau von etwa 3.000 Stellen kommen.
"Gerade dieser Teil des Programms ist eine schwere Entscheidung für uns," erklärt Ulrich Lehner. "Es geht uns aber nicht um die bloße Reduzierung von Kosten, sondern um Investitionen in zukunftsfähige Strukturen, zu der uns auch unsere unternehmerische Verantwortung verpflichtet. Der Stellenabbau wird, wie in der Vergangenheit, entsprechend unserer Tradition und Werte sozialverträglich erfolgen."
Einzelheiten des Programms will Henkel erst nach Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen und Anhörung der betroffenen Arbeitnehmervertretungen unter Berücksichtigung der landesspezifischen rechtlichen Regelungen festlegen.
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