Kinder sind keine kleinen Erwachsenen
Einig waren sich die Vertreter aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Verbraucherverbänden und Medien darüber, dass Ergebnisse von Risikobewertungen für Erwachsene nicht ohne weiteres auf Kinder "heruntergerechnet" bzw. übertragen werden können. In den meisten Fällen müssen stoffliche Risiken für Kinder eigens berechnet werden. Grund sind die Besonderheiten der körperlichen und geistigen Entwicklung und des Verhaltens von Kindern. Bemängelt wurde, dass es häufig nicht genug Daten für die Bewertung von Risiken für Kinder gibt. Hier besteht dringender Forschungs- und Dokumentationsbedarf.
Rechtlich besteht für Kinder ein besonderer Schutz vor bestimmten Stoffen in Lebensmitteln. So muss Säuglingsnahrung besondere Anforderungen erfüllen, bevor sie auf den Markt gebracht wird. Für bestimmte Pestizide gelten zum Beispiel strengere Höchstmengen. Bei schädlichen Stoffen in Spielzeug besteht hingegen Nachbesserungsbedarf. Die Kritik des BfR an der neuen EU-Spielzeugrichtlinie teilten die meisten der Anwesenden. Hinsichtlich Spielzeug kam darüber hinaus die Frage auf, ob Hersteller alles produzieren sollten, was sich verkaufen lässt - auch wenn es unter Umständen gefährlich für Kinder werden kann - und ob sie sich darauf verlassen können, dass Eltern ihre Kinder bei der Benutzung des Spielzeugs stets beaufsichtigen. Mit Blick auf globalisierte Märkte ist es wichtig, dass Verbraucherprodukte schnell und eindeutig identifiziert werden können, damit bei Gesundheitsbeeinträchtigungen die Risiken eingeschätzt werden können. Das BfR hat deswegen eine neue Kennzeichnung zur schnellen Identifizierung in Notfällen entwickelt. Weit verbreitete Labels wie das CE-Zeichen, das Hersteller sich selbst verleihen, können nicht immer ausreichende Verbrauchersicherheit gewährleisten. Eine Qualitätsverbesserung kann nur durch die Kontrolle von unabhängigen Instituten erreicht werden, wie es beim GS-Zeichen der Fall ist.
Welche Rolle den Eltern beim Schutz ihrer Kinder vor Gesundheitsrisiken zukommt, wurde kontrovers diskutiert. Unbestritten blieb, dass sie in ihrer Vorbildfunktion einen bedeutenden Beitrag zur Verhütung beispielsweise von Unfällen wie Stürzen, Verbrennungen und Vergiftungen mit Chemikalien im Haushalt leisten können. Doch setzt dies auch ein entsprechendes Wissen bei den Eltern selbst voraus, die nach Erkenntnissen von Multiplikatoren nicht überall gleichermaßen gegeben ist. Wissenslücken gibt es nach wie vor bei der Einschätzung mikrobieller Risiken, die vor allem durch tierische Lebensmittel bestehen können. So kommt es bei Kindern immer wieder zu Infektionen mit Lebensmittelkeimen wie Salmonellen und Campylobacter, weil Eltern nicht wissen, dass diese vor allem auf rohem Fleisch und Eiern vorkommen können. Hier ist weiterhin auch die Aufklärungsarbeit von Verbänden wie staatlichen Institutionen gefragt.
Rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz von Kindern, die staatliche Akteure schaffen können, setzen ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse heraus, die wiederum aus einer soliden altersbezogenen Datenbasis resultieren müssen - nicht zuletzt eine finanzielle Frage.
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