Formfehler: Österreich setzt geplantes Glyphosatverbot nicht in Kraft
(dpa) Anders als geplant wird der Unkrautvernichter Glyphosat in Österreich doch nicht vom 1. Januar an verboten. Schuld sei ein Formfehler, weil der Entwurf des Gesetzes der EU nicht im Voraus zur Notifizierung übermittelt worden war, teilte die Regierung am Montag mit. Weil Strafen drohten, werde das Verbot zunächst nicht in Kraft gesetzt. Die oppositionellen Sozialdemokraten (SPÖ) wollen am Mittwoch einen neuen Antrag auf ein Verbot im Nationalrat einbringen. Das Parlament hatte das Glyphosatverbot am 2. Juli beschlossen.
Das Umweltministerium hatte unabhängig davon bereits auf mögliche Probleme mit dem Verbot hingewiesen. Ein nationaler Alleingang sei nur bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen möglich, die bei der EU-weiten Zulassung von Glyphosat 2017 nicht bekannt waren oder bei speziell in Österreich vorliegenden Problemen. Beides sei nicht der Fall. In Deutschland ist Glyphosat seit Jahrzehnten im Einsatz.
Umweltorganisationen kritisierten die Entscheidung, das Verbot nicht umzusetzen. Das komme «einem Verrat an der Demokratie gleich», meinte Greenpeace.
Glyphosat steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Die Internationale Agentur für Krebsforschung schätzte es als wahrscheinlich krebserregend ein, Zulassungsbehörden großer Agrarstaaten sahen hingegen keine Gefahren.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Chemie-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.