Neue Richtlinie: Geruchsprüfung der Luft in Innenräumen
Unangenehme Geruchsempfindungen bis hin zur Geruchsbelästigung, aber auch gesundheitsbezogene Beschwerden wie die Reizung von Augen, Nase und Rachen, Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Konzentrationsschwierigkeiten gehören zu den häufigsten Beeinträchtigungen, die Personen beim Aufenthalt in Innenräumen nennen.
Blatt 1 der Richtlinie beschäftigt sich mit den Bewertungsmethoden sowie den Kriterien und Mindestanforderungen an die Geruchsprüfer, mit denen die Raumluft bezüglich der Akzeptanz, der Intensität und der Hedonik sensorisch beurteilt werden kann. Eine Geruchsprüfung der Luft in Innenräumen kann entweder direkt vor Ort oder nach einer Luftprobenahme in Transportbehälter im Labor erfolgen. Für eine hygienische Untersuchung der Innenraumluft wird eine Geruchsprüfung in vielen Fällen notwendig sein. Insbesondere für die Bewertung der Zumutbarkeit eines Geruches stellt sie eine wichtige Teiluntersuchung dar.
Blatt 2 der Richtlinie VDI 4302 beschreibt die genaue Durchführung der Geruchsprüfung von Innenraumluft. Die Geruchsprüfung von Innenraummaterialien mit einer Emissionsprüfkammer ist in der DIN ISO 16000-28 festgelegt.
Die Richtlinie VDI 4302 Blatt 1 „Geruchsprüfung von Innenraumluft und Emissionen aus Innenraummaterialien; Grundlagen" ist ab sofort als Entwurf beim Beuth Verlag in Berlin erhältlich. Blatt 2 der Richtlinie ist als Entwurf ebenfalls beim Beuth Verlag bestellbar. Die Einspruchsfrist für beide Entwürfe endet am 31. August 2012.
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